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EANS-Adhoc: Triplan AG / Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG ab

Geschrieben am 08-07-2009


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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.07.2009

Bad Soden, den 08. Juli 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die
Berufungen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008
verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der
Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG, ISIN: DE
0007499303/Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung
des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen
sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem
Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin
angefochten.

Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte
Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das
Handelsregister eingetragen werden.

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Triplan AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg

Tel.: +49 (0)6196 6092 177

E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr


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