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Schärfere Produktpflichten und Sanktionen gegen Hersteller und Importeure: Übergangsfrist für Spielzeugrichtlinie läuft

Geschrieben am 08-07-2009

München (ots) - Die neue EG-Spielzeugrichtlinie ist wie gute
Erziehung in den Augen konservativer Pädagogen: klar und streng.
Vergangene Woche (30. Juni) wurde sie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und ist damit auf dem Weg zum Gesetz (2009/48/EG, ABl.
L 170 v. 30. Juni 2009, S. 1). Hersteller und Importeure müssen sich
innerhalb der Übergangsfrist von zwei bis vier Jahren auf die neuen
Regeln einstellen. Darauf weist der Produktsicherheitsexperte Dr.
Arun Kapoor von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hin.

Der Umgang mit neuen Chemikalien und neuen Erkenntnissen über
gesundheitsschädliche Wirkungen bestimmter Stoffe ist in der bislang
geltenden Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) nicht geregelt. Die neue
Richtlinie verbietet solche Chemikalien nunmehr weitgehend. Das
gleiche gilt für häufig verwendete Duftstoffe, die im Verdacht
stehen, Allergien hervorzurufen. Prinzipiell nicht zugelassen sind
außerdem Produkte wie Spielzeuge mit Folien, die von Kindern
angeatmet werden und so zu Atemnot führen können. "Die Hersteller
müssen dafür sorgen, dass sich keine Folien lösen und die neuen
Grenzwerte für gefährliche Stoffe eingehalten werden - und die
Importeure sollten das kontrollieren", rät der Anwalt.

Bringt ein Spielzeug für Kinder unter drei Jahre Gefahren mit
sich, müssen die Hinweise darauf künftig umfangreicher ausfallen und
besser sichtbar sein als bisher. Wird das Spielzeug zusammen mit
Lebensmitteln angeboten, ist nach den Worten von Kapoor ein Aufdruck
erforderlich wie "Enthält Spielzeug. Beim Verzehr wird
Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen."

Auch die Anforderungen an die technische Dokumentation werden
verschärft. Hersteller müssen die von ihrem Produkt ausgehenden
Gefahren künftig bewerten. Das war bislang keine Pflicht. Diese
Risikoanalyse müssen sie den Behörden als Teil der technischen
Dokumentation auf Verlangen zur Verfügung stellen. Auch das ist neu.

Welche Materialien für ein Spielzeug verwendet wurden, darüber
muss ein technisches Dossier Auskunft geben. Wie in anderen Branchen
bereits seit langem üblich, müssen die Hersteller von Spielzeug
künftig eine EG-Konformitätserklärung ausstellen. Mit deren
Unterzeichung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die
Konformität seines Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen. "Wer
die Konformitätserklärung versäumt, dem drohen ein Vertriebsstopp für
seine Waren und ein Bußgeld", warnt Kapoor.

Schließlich verpflichtet die EU in der Richtlinie ihre
Mitgliedsstaaten, bis Juli 2011 wirksame und abschreckende Strafen
für Verstöße gegen die Richtlinie zu schaffen. Vermutlich wird der
deutsche Gesetzgeber die Straftatbestände nach dem Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz weiter verschärfen. "Hersteller und
Importeure sollten die weitere Umsetzung der Richtlinie verfolgen, um
Risiken zu minimieren und eine ausreichende 'Compliance' sicher zu
stellen", so der Produktsicherheitsexperte.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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