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Bei der Vereinsarbeit auf dem rechten Weg / Was Mitglieder zum Vereinsrecht wissen müssen

Geschrieben am 07-07-2009

München (ots) - Was haben der Verein zur Überwindung der
Schwerkraft, die Vereinigung Deutscher Handywerfer und die
Zollstockfreunde 97 Zoll Anhalt gemeinsam? - In all diesen
Zusammenschlüssen engagieren sich Menschen für einen bestimmten
Vereinszweck. Sie proben akrobatische Sprünge, frönen dem Werfen von
Handys oder sammeln leidenschaftlich Zollstöcke. Lästig hingegen ist
es für viele Vereinsmitglieder, sich mit den rechtlichen Bestimmungen
der Vereinsorganisation auseinanderzusetzen. "Damit das Engagement
nicht durch rechtliche Hindernisse gebremst wird, ist es wichtig,
über Dinge wie Satzung, Mitgliederversammlung, Spenden und
Gemeinnützigkeit Bescheid zu wissen", sagt Christof Wörle-Himmel,
Rechtsanwalt und Autor des neuen Beck kompakt Ratgebers
"Vereinsrecht" (Verlag C.H.Beck).

Ob Blaskapelle, Tierschutz oder Eisstockschießen: Für viele
tausend Bürger gibt es Gründe, sich in Vereinen für die Gesellschaft
engagieren. Auch wenn der eigentliche Vereinszweck natürlich im
Vordergrund steht, so sind rechtliche Belange rund um die
Vereinsarbeit nicht unerheblich. Christof Wörle-Himmel rät allen
Gründern und Vorständen: "Was eine Vereinssatzung enthalten sollte,
wie eine Mitgliederversammlung veranstaltet und mit Spenden
umgegangen wird - sich hier auszukennen, legt die Grundlage für
erfolgreiche Vereinsarbeit."

Das Wort "Gemeinnützigkeit" beschreibt beispielsweise in der
Vereinsarbeit nicht den allgemeinen Nutzen für die Gesellschaft. Es
handelt sich stattdessen um eine steuerrechtliche Definition. "Hier
gilt es, besonders aufzupassen!", warnt Christof Wörle-Himmel.
Steuervorteile, eine Umsatzsteuerbefreiung und die Möglichkeit zur
Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen sind unter anderem die
Vorteile, die gemeinnützige Vereine für den Einsatz für die
Gesellschaft erhalten. Im Gegenzug müssen aber auch Restriktionen des
Finanzamts beachtet werden, das etwa einen strengen Blick auf die
Mittelverwendung wirft.

Dabei liegt der Teufel manchmal im Detail. Ein Beispiel: Ein
langjähriger Vorsitzender eines Pfadfinderstammes soll zum Abschied
und als Dank für sein Engagement ein Messer mit Gravur erhalten. In
diesem Fall sollte die Vereinsführung wissen, dass die Grenze für
Sachzuwendungen an Mitglieder 40 Euro beträgt, entsprechend der
Regelung für Arbeitnehmer. "Wird diese Grenze überschritten, kann die
Finanzverwaltung eine dem Vereinszweck fremde, unverhältnismäßige
Begünstigung vermuten", meint der Experte für Vereinsrecht.

Wichtige Tipps zum Vereinsrecht:

- Die Satzung: Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein! Ist
die Satzung mit allzu differenzierten oder schwer verständlichen
Regelungen überfrachtet, kann dies die Initiative im Verein
lähmen.
- Mitgliedsbeiträge: In die Satzung sollte kein konkreter Betrag
aufgenommen werden, denn jede Änderung wäre dann zugleich eine
Satzungsänderung und beim Vereinsregister anzumelden.
- Zuwendungsbestätigungen: Bei der Ausstellung von sogenannten
"Spendenbescheinigungen" sind die vom Bundesfinanzministerium
amtlich vorgeschriebenen Richtlinien zu beachten!

Christof Wörle-Himmel, "Vereinsrecht", Reihe Beck kompakt, Verlag
C.H.Beck 2009, ISBN 978-3-406-58813-6, 6,80 Euro

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:

RA Mathias Bruchmann
Verlag C.H.Beck oHG
Tel.: (089) 381 89-266
Fax: (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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