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Wenn die Steuerprüfung zur Falle wird / Sage-Umfrage: Viele kleine und mittlere Unternehmen verstoßen gegen die Kriterien des Finanzamtes

Geschrieben am 13-07-2006

Frankfurt/M. (ots) - Kommt der Steuerprüfer ins Haus, klingeln bei
den meisten Unternehmen die Alarmglocken. Und dies nicht zu Unrecht.
Denn eine aktuelle Online-Umfrage unter mehr als 1.800 kleinen und
mittleren Unternehmen auf dem Online-Testportal
www.schnellcheck.de/steuerpruefung von Sage Software zeigt ein
alarmierendes Ergebnis: Die wenigsten kleinen und mittleren
Unternehmen halten sich wirklich an die Kriterien des Finanzamtes und
bringen sich damit selbst in Gefahr. Denn bei Verstößen gegen die
Auflagen des Fiskus droht im negativsten Fall sogar die Insolvenz
durch Zahlungsunfähigkeit. Auf der anderen Seite entginge dem Staat
ohne Steuerprüfungen eine hohe Einnahmequelle. Allein im Jahr 2004
erzielte er über 13 Milliarden Euro zusätzlich durch Steuerprüfungen.
Dass es auf Unternehmensseite nicht zu einem finanziellen Fiasko
kommen muss, beweisen Unternehmer, die wissen, auf welche Kriterien
das Finanzamt achtet und wie man sie erfüllt.


Der Richtsatz als Richtschnur über die Rechtmäßigkeit

Der Steuerprüfer achtet bei seiner Prüfung vor allem auf
Unregelmäßigkeiten, stark abweichende Werte oder ungewöhnliche
Verhältnisse. Um zu ermitteln, ob sich Umsatz- und Gewinnzahlen in
einem branchenüblichen Rahmen befinden, orientiert sich das Finanzamt
an so genannten Richtwerten, die aus Durchschnittswerten statistisch
ermittelt werden. Bedenklich ist, dass lediglich 19 Prozent der
befragten Unternehmen ihre Geschäftsergebnisse mit den Richtwerten
vergleichen oder regelmäßig überprüfen. Mehr als 40 Prozent der
Unternehmen ist der Begriff Richtsatz sogar gänzlich unbekannt. Und
weitere 40 Prozent kennen zwar diesen Begriff, haben ihre eigenen
Zahlen aber noch nie auf ihre Konformität mit den Richtsätzen
überprüft.


Revisionssichere elektronische Datenaufbewahrung

Die Aufbewahrung der steuerrelevanten Daten ist gesetzlich
geregelt. Seit 1995 gelten die "Grundsätze ordnungsgemäßer
DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) und seit 2002 die
"Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen" (GDPdU). Auf die Frage, ob die Unternehmen gewährleisten,
dass digitale Unterlagen wie Lohnabrechnungen sechs Jahre oder
Jahresabschlüsse sogar zehn Jahre lang revisionssicher gespeichert
und über den gesamten Zeitraum hinweg maschinell ausgewertet werden
können, antworteten 40 Prozent der Unternehmen, noch papierbasiert zu
arbeiten. Und 53 Prozent der Unternehmen können dem Steuerprüfer die
Daten noch nicht elektronisch zur Verfügung stellen, obwohl dies
durch die GDPdU seit 2002 verpflichtend ist und die elektronische
Steuerprüfung 2006 zum Regelfall wird. Ein Lichtblick hingegen:
Immerhin haben 40 Prozent der KMUs durch die Einführung
entsprechender EDV-Systeme wie ERP-Lösungen oder Buchhaltungs- und
Warenwirtschaftssysteme dieses Problem behoben und kommen so den
Vorschriften nach.


Ordnungsgemäße Buchführung: Note mangelhaft

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gehören
alle Dokumente zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die notwendig
sind, Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung"
verfolgen zu können. Nur 31 Prozent der Befragten erfüllen jedoch
dieses Kriterium und erfassen ihre gesamten Angebote zzgl. Rechnungen
und anderen Belegen.


Unterstützung für die Steuerprüfung

Eine Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf eine
effiziente Vorbereitung für eine Steuerprüfung liefert das
Online-Testportal www.schnellcheck.de/steuerpruefung. In einer
detaillierten Auswertung am Ende des Tests erhält jeder Teilnehmer
sofort einen Überblick über die eigene Unternehmenssituation mit
konkreten Verbesserungsvorschlägen. Zudem bietet Initiator Sage
Software Unternehmen einen ausführlichen Leitfaden zum Thema, der
einfach per E-Mail unter info@sage.de oder telefonisch unter
069/50007-6111 bei Sage angefordert werden kann.


Originaltext: Sage Software
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54575
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54575.rss2
ISIN: GB0008021650

Pressekontakt:

SCHWARTZ Public Relations
Marita Schultz
089-211 871-36
ms@schwartzpr.de
www.schwartzpr.de


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