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Steuerkontrollen für Rentner - Handlungsbedarf, aber kein Grund zur Panik

Geschrieben am 03-07-2009

Neustadt a. d. W. (ots) - Mit der Steueridentifikationsnummer, die
ab Mitte des vergangenen Jahres sukzessive allen Bürgern zugeteilt
wurde, folgt für die Rentner in diesem Herbst der nächste Schritt der
Finanzverwaltung. Nach der Bundestagswahl werden elektronisch alle
Renten und andere Altersbezüge wie aus Direktversicherungen oder
Pensionskassen an den Fiskus übermittelt. Mit diesen
Rentenbezugsmitteilungen können die Finanzämter feststellen, welche
Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Was Rentner dabei
beachten sollten, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V.

Wichtig für alle Rentner ist, dass der Fiskus die Daten ab dem
Jahr 2005 erhält. Übermittelt werden Renten und andere Leistungen der
gesetzlichen und privaten Rentenversicherer. Die Kontrolle betrifft
dabei nicht nur Altersrenten, sondern beispielsweise auch
Hinterbliebenenbezüge und Erwerbsminderungsrenten, Auszahlungen aus
Pensionskassen, Pensionsfonds, VBL-Renten und weitere Altersbezüge.
Lediglich Unfallrenten aus der Berufsgenossenschaft werden nicht
mitgeteilt. Diese bleiben weiterhin vollständig steuerfrei. Wie die
Vereinigte Lohnsteuerhilfe aus dem Bundesfinanzministerium erfahren
hat, werden nicht alle Rentner vorsorglich zur Steuererklärung
aufgefordert, sondern nur bei entsprechend hohen Einkünften. Die
Finanzämter werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2010 diese
Rentner anschreiben.

Die elektronische Übermittlung von Einnahmen ist nichts Neues. Für
Arbeitnehmer werden die Daten bereits seit einigen Jahren von den
Betrieben per Datensatz gemeldet und können so durch die Finanzämter
überprüft werden.

Die Abgabepflicht zur Steuererklärung bedeutet jedoch nicht, dass
in jedem Fall Steuern fällig werden. Viele Rentner können neben ihrer
Kranken- und Pflegeversicherung weitere Kosten abziehen wie
beispielsweise Spenden, Krankheitskosten, Behindertenpauschbeträge,
Handwerkerrechnungen und andere Dienstleistungen im Haushalt. Nach
den Erfahrungen der Vereinigten Lohnsteuerhilfe erhalten Rentner oft
sogar Steuern erstattet. Das betrifft diejenigen, denen die Bank
bereits Zinsabschlagsteuer von ihren Zinsen einbehalten hat. Dennoch
besteht auch für diese Rentner Handlungsbedarf. Vor allem wenn
Nebeneinkünfte beispielsweise aus Kapitalanlagen oder aus Vermietung
hinzukommen, ist die Grenze schnell erreicht, ab der eine
Steuererklärung abzugeben ist. Das gilt ebenso bei Nebentätigkeiten
oder auch Firmenrenten. Diese schlagen vor allem dann zu Buche, wenn
für sie eine Steuerkarte beim ehemaligen Betrieb abzugeben ist. Die
Bezüge aus der früheren Beschäftigung sind dann anders als eine
normale Rente nicht nur zu einem bestimmten Prozentsatz, sondern wie
eine Beamtenpension vollsteuerpflichtig. Lediglich ein
Versorgungsfreibetrag ist abzuziehen.

Rentner brauchen normalerweise zwar keine Strafen befürchten, wenn
sie die Steuererklärung verspätet abgeben. Die Vereinigte
Lohnsteuerhilfe rät dennoch, eine Steuererklärung rechtzeitig
einzureichen. Zum einen werden Nachzahlungen verzinst, wenn bereits
15 Monate nach Ende des jeweiligen Steuerjahres vergangen sind. Vor
allem aber ist es oft schwieriger, sich an alle steuermindernden
Sachverhalte zu erinnern und erforderliche Belege zusammen zu
stellen, je mehr Zeit verstrichen ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung der verschiedenen
Altersbezüge lässt sich keine feste Höhe der Einnahmen benennen, ab
der eine Steuer anfallen kann. Lediglich wenn ausschließlich
gesetzliche Renten bezogen werden, können sich Rentner am
Jahresbetrag von ca. 19.000 Euro pro Person orientieren, bis zu dem
sie nichts befürchten brauchen. Für alle, die nach 2005 in Rente
gegangen sind, fällt diese Grenze jedoch bereits niedriger aus.
Rentner können sich bei weiteren Fragen an Beratungsstellen von
Lohnsteuerhilfevereine wenden. Wird individuelle Hilfe benötigt,
können sie die Vereine als Mitglieder im Rahmen ihrer Befugnis
steuerlich betreuen. Die Vereine helfen auch bei der Beantragung von
Nichtveranlagungsbescheinigungen zur Steuerfreistellung von
Kapitaleinkünften.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel, Tel.: 06321/49010
vlh@vlh.de


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