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VPRT zur Verabschiedung der Rundfunkmitteilung durch die EU-Kommission

Geschrieben am 02-07-2009

Berlin (ots) - VPRT begrüßt deutliche Positionierung der
Kommission und sieht sich in ihren Forderungen zu mehr
Kostentransparenz der gebührenfinanzierten Anstalten und einer
effizienten und transparenten Ausgestaltung der Drei-Stufen-Tests
bestätigt

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt,
dass die Europäische Kommission mit ihrer heutigen Verabschiedung der
Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
("Rundfunkmitteilung") die Mitteilung aus dem Jahr 2001 an die
Marktgegebenheiten und neuere Rechtsprechung angepasst hat. Mit der
fortgeschriebenen Rundfunkmitteilung gibt sie sich und den
Mitgliedstaaten klare Leitlinien zur Anwendung der
EU-Beihilfevorgaben auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor und
sorgt so für Rechts- und Planungssicherheit für alle Marktpartner.

Doetz: "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind private
Anbieter noch stärker darauf angewiesen, dass die
Beihilfefinanzierung von Angeboten öffentlich-rechtlicher
Wettbewerber den Marktzugang für private Medienunternehmen nicht
behindert oder den Wettbewerb nicht unverhältnismäßig verzerrt. Die
in der Rundfunkmitteilung geforderte Durchführung von
Vorabprüfverfahren für neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender
unter Beteiligung Dritter ist auch wesentlicher Bestandteil der
Umsetzung des Beihilfekompromisses in Form der gerade laufenden
Drei-Stufen-Testverfahren, bei denen den Gremien eine besondere
Verantwortung zukommt."

Die Mitteilung gibt zudem vor, dass der Auftrag der
öffentlich-rechtlichen Anstalten konkret durch einen formalen Akt zu
präzisieren ist, die Kontrolle der Anstalten effektiv unabhängig und
eine transparente, getrennte Buchführung und Kostenzuordnung von
gebührenfinanzierten und sonstigen Aktivitäten gewährleistet sein
muss. Schließlich sind Überkompensation und Quersubventionen zu
verhindern.

Doetz: "Der EU-Kommission ist es mit einer ausgewogenen Fassung
gelungen, den geltend gemachten Bedenken zahlreicher Mitgliedstaaten
Rechnung zu tragen und dennoch die Grundprinzipien zur Sicherung
eines fairen Wettbewerbs im digitalen Zeitalter in vielen Punkten
klar und unmissverständlich zu formulieren. Sie bekräftigt damit
unser Verständnis des Brüsseler Beihilfekompromisses und schiebt
Fehlinterpretationen und Missverständnissen einen klaren Riegel vor."

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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