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Eigentums-Wohnanlage: Wer Recht am Garten hat

Geschrieben am 02-07-2009

Nürnberg (ots) - Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind
grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf
seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des
Gartens koppelt, braucht daher eine Teilungserklärung oder eine im
Grundbuch eingetragene Vereinbarung.

Häufig trennen die Eigentümer von Parterre-Wohnungen ihre Gärten
auf Grundlage von Mehrheitsbeschlüssen ab, um sie alleine zu nutzen.
Juristisch ist dieses Vorgehen nicht haltbar, denn Außenflächen sind
grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, berichtet Immowelt.de, eines der
führenden Immobilienportale. Gehört zu einer
Parterre-Eigentumswohnung ein Garten, gibt nur die Klärung der
Rechtsverhältnisse vor dem Kauf Sicherheit davor, dass nachher die
Nutzung nicht eingeschränkt werden kann, bestätigt auch ein aktuelles
Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 32 Wx 31/07).

Dem Urteil folgend, kann ein exklusives Sondernutzungsrecht nicht
durch Mehrheitsbeschluss geschaffen werden, sondern nur durch die
Teilungserklärung oder eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung,
ergänzt Immowelt.de. Selbst jahrelange Gartennutzung schafft hier
kein Gewohnheitsrecht. Gibt es keine dieser juristisch haltbaren
Bekundungen, kann jeder Einzelne der Eigentümergemeinschaft den
Garten mit nutzen. Ein Hintertürchen gibt es aber doch, wie das
Oberlandesgericht bemerkt: Die Mehrheit könne beschließen, die
Gartenflächen an die jeweiligen Wohnungseigentümer zu vermieten.

Über Immowelt.de:

Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die
Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der
erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58
Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat.
Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende
Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines
starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate
zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool
gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und
erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und
das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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