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EANS-News: MAX21 Management und Beteiligungen AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008

Geschrieben am 01-07-2009


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen/Rechtssache

Weiterstadt (euro adhoc) - 01.07.2009. - Mit Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 23.06.2009 (Az. 5 U
89/08) wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG)
Frankfurt am Main (Az. 3-5 O 82/08) vom 24.06.2008 zu Gunsten der
Gesellschaft vollumfänglich bestätigt.

Die von den Klägern erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen
gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008
(siehe Corporate News vom 17.03.2008) wurden in den nachfolgend
genannten Beschlussfassungen abgewiesen:

. TOP 4: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
. TOP 5: Aufhebung eines bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung
eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung, .
TOP 6: Vergütung des Aufsichtsrates für die (Rumpf-) Geschäftsjahre
2004, 2005 und 2006, . TOP 7: Vergütung des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2006/2007, . TOP 9: Vergütung des Aufsichtsrates
für Geschäftsjahre ab dem Geschäftsjahr 2007/2008.

Bereits das LG Frankfurt am Main hatte am 24.06.2008 die
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007) für nichtig erklärt.
Dagegen hatte die Gesellschaft keine Berufung eingelegt.

Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens und die
außergerichtlichen Kosten der Gesellschaft haben die Kläger neben
ihren eigenen außergerichtlichen Kosten vollumfänglich zu tragen.

Auch in der Berufung folgte das OLG Frankfurt am Main den
Ausführungen und Begründungen der Gesellschaft. Die vorgebrachten
Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe haben nicht vorgelegen.

Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben nunmehr
nur noch die Möglichkeit sog. "Nichtzulassungsbeschwerde" zum
Bundesgerichtshof (BGH) binnen eines Monats seit dem 23.06.2009 zu
erheben.

Infolge des von der Gesellschaft erwarteten klageabweisenden Urteils
wird der Vorstand nunmehr unverzüglich die entsprechenden Beschlüsse
zum Handelsregister zur Eintragung einreichen.

Die übrigen von den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen betroffenen,
nicht eintragungspflichtigen bzw. eintragungsfähigen Beschlüsse haben
damit Bestand.

Die Organe der Gesellschaft werden nunmehr unverzüglich mit der
Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2007/2008 beginnen. Der genaue Termin für diese Hauptversammlung wird
gesondert bekannt gegeben.

Über MAX21 Management und Beteiligungen AG

MAX21 AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die junge Open
Source-Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer
Geschäftsmodelle unterstützt und neue Geschäftsfelder erschließt.
Neben dem gezielten Einsatz von Kapital bietet MAX21 ihren
Portfoliounternehmen Dienstleistungen für die Bereiche Organisation &
Administration, Marketing & Vertrieb sowie Recruiting an. Das bisher
einzigartige Geschäftskonzept macht MAX21 zum wichtigsten
unabhängigen Marktplatz für Open Source-Lösungen in Europa. Die
wichtigsten Firmen der MAX21-Unternehmensgruppe konzentrieren sich
auf die Geschäftsbereiche Postdienstleistung, Security, ERP und Voice
over IP.

Die MAX21 AG ist im Entry Standard (Open Market) an der Frankfurter
Börse notiert (Wertpapierkennnummer: A0D88T, ISIN: DE000A0D88T9,
Börsenkürzel: MA1).

Weitere Informationen: www.max21.de


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: MAX21 Management und Beteiligungen AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Ansprechpartner für Presseanfragen



MAX21 Management und Beteiligungen AG

Oliver Michel, Vorstand

Postfach 10 01 21

64201 Darmstadt

Tel.: +49 6151 9067-234

Fax: +49 6151 9067-295

E-Mail: presse@max21.de

Internet: www.max21.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE000A0D88T9
WKN: A0D88T
Börsen: Frankfurt / Freiverkehr/Entry Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
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