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Boykott-Aufruf gefährdet Arbeitsplätze der Dalli-Gruppe

Geschrieben am 24-06-2009

Stolberg (ots) - Das Landgericht Köln hat überraschend eine
einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem "Bund
Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) untersagt, zum
Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe aufzurufen. Die Entscheidung
des Gerichts erfolgte allein aus formalen Erwägungen ("mangelnde
Dringlichkeit"). Sie sagt nichts über die Rechtmäßigkeit des
Boykottaufrufs aus. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung
geht die Dalli-Gruppe nach wie vor davon aus, dass der Boykottaufruf
rechtswidrig ist. Diese Frage muss nun ggf. in einem weiteren
Verfahren geklärt werden.

Die Dalli-Gruppe hat die Entscheidung des Gerichts mit Bedauern
zur Kenntnis genommen. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der
Dalli-Gruppe: "Der Boykott-Aufruf gegen Produkte der Dalli-Gruppe
gefährdet direkt die Arbeitsplätze hunderter Mitarbeiter. Dalli ist
der größte deutsche Produzent von Handelsmarken und trägt auf diese
Weise entscheidend dazu bei, dass Familien auch in schwierigen Zeiten
wie diesen in der Lage sind, sich mit qualitativ hochwertigen aber
zugleich preiswerten Körperpflege- und Haushaltsprodukten zu
versorgen. Naturgemäß sind in diesem Geschäft nur kleine Margen zu
erzielen. Jede Beeinträchtigung des Absatzes führt aus diesem Grund
unmittelbar zu negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine
Mitarbeiter.

Gleiches gilt für unsere Tochterfirmen Mäurer & Wirtz
beziehungsweise die Glockengasse Köln GmbH. Sie sind mit führenden
Körperpflege-Marken im Einzelhandel vertreten, ein Boykottaufruf löst
also auch hier erhebliche Effekte zum Nachteil der Beschäftigten aus.

Weder Dalli noch seine Tochterunternehmen stellen Medikamente her
oder vertreiben solche. An den Vorgängen um 'Contergan' waren und
sind die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt. Der
Boykottaufruf ist aus den genannten Gründen unverantwortlich und
durch nichts gerechtfertigt. Wir sind sicher, dass die Verbraucher
dies erkennen und entsprechend handeln werden."

Selbsterklärtes Ziel des BCG ist es, seine Interessen "mit
medienwirksamen Maßnahmen" zu verfolgen. Im Februar 2009 hatte der
Verein deshalb zum Boykott namentlich genannter Produkte der
Dalli-Gruppe aufgerufen. Die Dalli-Gruppe setze daraufhin eine
einstweilige Verfügung gegen den Verein und seinen Vorsitzenden
durch, die es bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von EUR
250.000 untersagt, den Aufruf weiterhin zu veröffentlichen.

Ulrich Grieshaber: "Selbstverständlich respektieren wir die
richterliche Entscheidung. Um Schaden von unseren Mitarbeitern und
unseren Unternehmen abzuwenden werden wir jedoch alle zu Gebote
stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu
unterbinden."

Originaltext: DALLI-WERKE GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986
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Ansprechpartner für Rückfragen/Pressekontakt:

Ulf C. Goettges,
Stilcken + Goettges, Hamburg
Tel.: 040 - 4141 07 12
u.goettges@stilcken-goettges.de


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