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BGH-Urteil stärkt Recht auf Meinungsfreiheit auch für Patienten

Geschrieben am 23-06-2009

Hamburg (ots) - Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten
des Lehrer-Bewertungsportals SpickMich entschieden. Das Urteil
bedeutet auch für andere Bewertungsportale eine größere
Rechtssicherheit - das Arztbewertungsportal DocInsider.de sieht sich
hiermit in seiner Arbeit bestätigt.

Das lang erwartete Grundsatzurteil hat weitreichende Bedeutung für
Bewertungsportale im Internet und die Bewertung von Einzelpersonen in
Ausübung ihrer Berufstätigkeit in Deutschland. Im beruflichen Bereich
gilt nicht der gleiche Persönlichkeitsschutz wie im privaten Bereich.
Die Richter haben darauf hingewiesen, dass Bewertungen zum Berufsfeld
die Betroffenen weniger stark treffen als etwa Angaben aus der
Privatsphäre. Damit ist das Urteil ein entscheidender Beitrag zur
Legitimation von Bewertungsportalen überhaupt - denn sie leisten
einen Beitrag zur Meinungsbildung und zum Wettbewerb. Anonyme
Bewertungen sind zulässig, solange keine Schmähkritik oder private
Daten veröffentlicht werden. Patienten dürfen auf DocInsider.de also
weiterhin faire und subjektive Arztbewertungen abgeben. Das Gericht
hat klargestellt, dass Berufsträger (wie z.B. auch Ärzte) sich nicht
auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen können, um die öffentliche
Auseinandersetzung über ihre Leistungen zu verhindern.

"DocInsider begrüßt das Urteil des BGH ausdrücklich - wir fühlen
uns in unserer Arbeit bestätigt. Das Urteil ist ein deutlicher
Schritt in Richtung Transparenz - die Ärzte müssen sich Bewertungen
gefallen lassen. Durch unser professionelles Qualitätsmanagement und
die kooperative Kommunikation mit Ärzten, Patienten und
Körperschaften war die juristische Auseinandersetzung bisher für
DocInsider kein Thema" sagt DocInsider-Geschäftsführer Ingo Horak.

Die differenzierte Bewertung auf DocInsider.de lässt sowohl
positive als auch negative Patientenurteile zu und ist somit
aussagekräftiger als reine Empfehlungsportale. Neben dem
Freitextfeld, das für die Meinungsäußerung die ausschlaggebende Rolle
spielt, fragt DocInsider.de in dem wissenschaftlich fundierten
Bewertungsbogen 33 Detailfragen, insgesamt 42 Einzelitems ab. Das
Patientenfeedback ist immer subjektiv, stellt aber, wenn es nach
auswertbaren Kriterien vorgenommen wird, im Ergebnis und in der Masse
eine wertvolle, objektivierbare Ressource zur Messung von
Patientenzufriedenheit dar. Als solches ist es - neben anderen
Verfahren - ein notwendiger Beitrag zur Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen.

Über DocInsider

DocInsider.de ist im Oktober 2007 gestartet und steht für mehr
Transparenz im Gesundheitsmarkt. Auf DocInsider.de sind 370.000 Ärzte
und Dienstleister verzeichnet. Patienten können über ihre Erfahrungen
mit Ärzten und Gesundheitsanbietern berichten und diese bewerten. Der
wissenschaftlich fundierte Fragebogen ermöglicht eine differenzierte
Bewertung, die verschiedene Aspekte des Arztbesuchs umfassend
berücksichtigt. DocInsider fragt von Patienten nur ab, was diese
tatsächlich sachlich auch beantworten können. Ein mehrstufiges
Kontrollverfahren minimiert das Risiko von Missbrauch zuverlässig.
Umsätze werden über kostenpflichtige Anzeigen für Ärzte, weitere
Gesundheitsanbieter und Firmen sowie E-Commerce erzielt. Der
Break-Even ist für Ende 2010 geplant. DocInsider wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.docinsider.de und im
Corporate Blog http://docinsider.wordpress.com .

Originaltext: DocInsider GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68729
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68729.rss2

Pressekontakt:
Bettina Goebel

DocInsider GmbH
An der Alster 36
20099 Hamburg

040 / 41 92 48 28
presse@docinsider.de


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