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Arbeitskosten 2004 in den neuen Bundesländern um 28% unter Westniveau

Geschrieben am 12-07-2006

Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2004 betrugen in Deutschland nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Arbeitskosten je
geleistete Stunde im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich 28,18 Euro. In den neuen Bundesländern lagen
sie mit 21,08 Euro um 28,2% unter dem Niveau des früheren
Bundesgebiets (29,36 Euro).

Der Abstand zum Westniveau resultierte auch aus längeren
Arbeitszeiten. Im Jahr 2004 arbeiteten Vollzeitbeschäftigte in den
neuen Bundesländern mit 1 720 geleisteten Arbeitsstunden 55 Stunden
oder 3,3% mehr als im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin
(1 665 Stunden). Das lag vor allem an der längeren vertraglich
vereinbarten Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten: In den
neuen Ländern war sie im Jahr 2004 mit durchschnittlich 39 Stunden
und 29 Minuten um eine Stunde und 16 Minuten länger als im früheren
Bundesgebiet einschließlich Berlin (38 Stunden und 13 Minuten).
Entsprechend war der Abstand der Arbeitskosten je
Vollzeitbeschäftigten zwischen Ost und West mit 25,8% etwas geringer
als bei den Arbeitskosten je geleistete Stunde.

Nach Wirtschaftzweigen betrachtet variierte der Abstand zum
Westniveau deutlich. In den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten
Wirtschaftszweigen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits-,
Veterinär- und Sozialwesen“ war der Abstand der Arbeitskosten je
geleistete Stunde mit Werten zwischen 14% und 15% am geringsten, im
privatwirtschaftlich geprägten Verarbeitenden Gewerbe mit 40,5% am
größten. Hier spielten neben deutlich geringeren Kosten – die
Arbeitskosten je Vollzeitbeschäftigten lagen um 36,0% unter
Westniveau – erheblich längere Arbeitszeiten eine merkliche Rolle: Im
Verarbeitenden Gewerbe der neuen Bundesländer lagen im Jahr 2004 die
geleisteten Arbeitsstunden mit 7,5% am weitesten über dem Westniveau.

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller den Arbeitgebern
im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften entstehenden
Aufwendungen. Dazu gehören die Bruttolöhne und -gehälter der
Arbeitnehmer, die von den Arbeitgebern getragenen Sozialbeiträge,
Kosten der beruflichen Aus- und Fortbildung und sonstige Kosten, wie
Anwerbungskosten und Berufskleidung. Unter den Begriff „geleistete
Arbeitsstunden“ fallen nur die tatsächlich geleisteten Stunden, das
heißt dass zum Beispiel Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht
darin enthalten sind, während geleistete Überstunden – sowohl
bezahlte als auch unbezahlte – einfließen. Um Teilzeitbeschäftigte
vergleichbar einzubeziehen, wurden sie entsprechend ihrer Arbeitszeit
in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet.

Dies sind erste Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit
einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. In
Deutschland wurden für diese Strukturerhebung bei rund 26 000
Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich
alle Kosten, die im Lauf des Jahres 2004 für den Faktor Arbeit
angefallen sind, erfragt. Weitere Ergebnisse wird das Statistische
Bundesamt Ende August im Rahmen einer Pressekonferenz
veröffentlichen.


Weitere Auskünfte gibt:
Roland Günther,
Telefon: (0611) 75-3858,
E-Mail: arbeitskosten@destatis.de


Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2004
Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)


Früheres Abstand
Bundes- neue Länder
Wirtschafts- Deutsch- gebiet Neue vom
abschnitt land einschließ- Länder früheren
lich Bundes-
Berlin gebiet
Euro %


Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereich
 insgesamt 28,18 29,36 21,08 – 28,2


  Bergbau und
   Gewinnung
   von Steinen
   und Erden 31,74 32,39 27,37 – 15,5
  Verarbeitendes
   Gewerbe 31,15 32,61 19,41 – 40,5
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung 41,40 44,01 30,06 – 31,7
  Baugewerbe 22,89 24,27 18,19 – 25,1
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern 23,88 24,71 18,03 – 27,1
  Gastgewerbe 15,34 15,93 12,64 – 20,7
  Verkehr und
  Nachrichten-
  übermittlung 25,73 26,49 21,41 – 19,2
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe 39,29 40,06 30,45 – 24,0
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2) 25,97 27,41 16,69 – 39,1
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung 28,65 29,50 25,00 – 15,2
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3) 34,12 35,01 30,03 – 14,2
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen 24,98 25,55 21,87 – 14,4
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen 26,42 28,22 18,24 – 35,4

1) Arbeitnehmer in Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne
private Haushalte und exterritoriale Organisationen und
Körperschaften. 2) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung
beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen,
anderweitig nicht genannt. 3) Nur Arbeitnehmer des öffentlichen
Dienstes.


Arbeitskosten je Vollzeiteinheit im Jahr 2004 *)
Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)


Früheres Abstand
Bundes- neue Länder
Wirtschafts- Deutsch- gebiet Neue vom
abschnitt land einschließ- Länder früheren
lich Bundes-
Berlin gebiet
Euro %


Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereiche
 insgesamt 47 129 48 883 36 254 – 25,8


  Bergbau und
  Gewinnung
   von Steinen
   und Erden 54 021 55 636 43 901 – 21,1
  Verarbeitendes
   Gewerbe 50 636 52 598 33 650 – 36,0
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung 68 455 72 305 51 120 – 29,3
  Baugewerbe 39 167 41 430 31 372 – 24,3
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern 40 646 41 901 31 504 – 24,8
  Gastgewerbe 27 135 28 180 22 381 – 20,6
  Verkehr und
   Nachrichten-
   übermittlung 44 016 45 170 37 314 – 17,4
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe 65 871 67 091 51 678 – 23,0
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2) 44 929 47 352 29 145 – 38,5
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung 46 862 48 027 41 730 – 13,1
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3) 56 378 57 785 49 881 – 13,7
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen 42 204 43 035 37 587 – 12,7
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen 45 262 48 126 31 936 – 33,6

*) Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend
ihrer geleisteten Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete
Teilzeitbeschäftigte; ohne Auszubildende. 1) Arbeitnehmer in
Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne private Haushalte und
exterritoriale Organisationen und Körperschaften. 2) Grundstücks- und
Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt. 3) Nur
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.


Geleistete Stunden je Vollzeiteinheit im Jahr 2004 *)
Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)


Früheres Abstand
Bundes- neue Länder
Wirtschafts- Deutsch- gebiet Neue vom
abschnitt land einschließ- Länder früheren
lich Bundes-
Berlin gebiet
Stunden %


Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereiche
 insgesamt 1 673 1 665 1 720 + 3,3


  Bergbau und
  Gewinnung
   von Steinen
   und Erden 1 702 1 718 1 604 – 6,6
  Verarbeitendes
   Gewerbe 1 626 1 613 1 734 + 7,5
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung 1 653 1 643 1 700 + 3,5
  Baugewerbe 1 711 1 707 1 725 + 1,1
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern 1 702 1 696 1 748 + 3,1
  Gastgewerbe 1 769 1 769 1 771 + 0,1
  Verkehr und
   Nachrichten-
   übermittlung 1 711 1 705 1 743 + 2,2
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe 1 677 1 675 1 697 + 1,3
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2) 1 730 1 727 1 746 + 1,1
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung 1 636 1 628 1 669 + 2,5
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3) 1 652 1 651 1 661 + 0,6
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen 1 690 1 685 1 719 + 2,0
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen 1 713 1 705 1 751 + 2,7

*) Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend
ihrer geleisteten Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete
Teilzeitbeschäftigte; ohne Auszubildende. 1) Arbeitnehmer in
Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne private Haushalte und
exterritoriale Organisationen und Körperschaften. 2) Grundstücks- und
Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt. 3) Nur
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de


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