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Der aktuelle Rechtstipp: Zuschuss für Bauherren in Not

Geschrieben am 22-06-2009

Schwäbisch Hall (ots) - Die Finanzkrise bringt auch manchen
Eigenheimbesitzer in Bedrängnis. Sind Haus oder Eigentumswohnung noch
nicht abbezahlt, drohen Arbeitslosigkeit oder unvorhergesehene
Verluste bei der Geldanlage die Immobilienfinanzierung zum Einsturz
zu bringen. Wenig bekannt, im Notfall aber ein möglicher
Rettungsanker: "Nicht nur Mieter, auch selbstnutzende Eigentümer, die
unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den
sogenannten Lastenzuschuss", erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte
Christoph Flechtner. "Ob man zum Kreis der Berechtigten gehört und
wenn ja, in welcher Höhe man Wohngeld bekommt, hängt von drei
Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen
und der Belastung durch den Baukredit." Der Zuschuss wird in der
Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag
erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen
Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Originaltext: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25424
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Pressekontakt:
Reinhold Unger
NBB Kommunikation GmbH
Ridlerstraße 33
80339 München
T. 089 38 98 96-16
e-mail: unger@nbbgmbh.de


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