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EANS-News: Foris AG / Geprellte Anleger schließen sich in Österreich zur Sammelklage gegen den AWD zusammen - ein Beispiel, das auch in Deutschland Schule machen kann

Geschrieben am 18-06-2009

Geprellte Geldanleger laufen in Österreich Sturm gegen den AWD. Ihre
Erfolgsaussichten sind gut, denn sie kämpfen nicht allein, sondern
haben sich unter dem Dach des österreichischen Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) zusammengeschlossen. Der VKI führt nun
für tausende Anleger eine „Sammelklage nach österreichischem Recht“
gegen den AWD Österreich. Finanziert wird diese Klage vom deutschen
Prozessfinanzierer FORIS.


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktien/Sammelklage in Österreich

Bonn (euro adhoc) - Zum Hintergrund: Der AWD Österreich hat seit 1998
über seinen Strukturvertrieb einfachen Sparern Aktien von
Immobiliengesellschaften als sichere Anlage verkauft, ohne dabei die
Anleger über die Risiken der Anlage zu informieren. Da inzwischen die
Aktien dieser Gesellschaften beinahe ihren kompletten Wert verloren
haben, ist der Schaden bei den Anlegern immens. Der VKI rechnet
allein bei den von ihm vertretenen Anlegern mit einem Schaden von
über 40 Mio. EURO.

Die Zusammenarbeit des VKI und der FORIS AG hat sich bereits in der
Vergangenheit bewährt: Zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander
Klauser erfanden FORIS und der VKI 2001 die sog. "Sammelklagen nach
österreichischem Recht". Nun hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer,
in Österreich zuständig für den Konsumentenschutz, diese nach dem
Obersten Gerichtshof in Wien ausdrücklich zulässige Art der Klage
aufgegriffen. Hundstorfer sprach sich jüngst dafür aus, aufgrund der
positiven Erfahrung in den vergangenen Jahren hinsichtlich
effizienter Rechtsdurchsetzung und Verfahrensökonomie auf der Basis
dieser "Sammelklage" aufzubauen. Der Bundesminister macht sích dafür
stark, schnellstmöglich die bereits in der Schublade des
Justizministeriums liegende Gruppenklage einzuführen.

Ein Beispiel, das auch in Deutschland Schule machen kann? Dass das
Thema "Sammelklage" auch hierzulande eine große Rolle spielt, zeigen
verschiedene Massenklagen gegen Banken, Versicherungen und
Finanzdienstleister, die von einzelnen Anwälten geführt werden.
Leider fehlt auch im deutschen Prozessrecht eine klare gesetzliche
Regelung für solche Massenverfahren. Das KapMuG
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) hat sich bislang aufgrund der
langen Verfahrensdauer nicht als zielführend erwiesen.

Anders als in Österreich gehen die Verbraucherzentralen in
Deutschland bislang nicht soweit, geschädigte Anleger zu sammeln und
aus abgetretenem Recht Prozesse zu führen. "Hier ist uns der
Verbraucherschutz in Österreich ein ganzes Stück voraus", konstatiert
Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG.
Denn der VKI in Wien berät nicht nur Verbraucher, sondern er wird
auch im gemeinsamen Auftrag des Verbraucherschutzministeriums und der
Verbraucher tätig. Dieses Engagement könnten in Deutschland die
Verbraucherzentralen übernehmen.

"Wir halten es für sinnvoller, wenn die unabhängigen
Verbraucherschutzzentralen diese Prozesse in die Hand nehmen und das
Feld nicht ausschließlich den Gewinn orientierten Anwaltskanzleien zu
überlassen", so Dr. Meincke. Da das finanzielle Risiko der
Prozessfinanzierer übernimmt, könne sich der Verbraucherschutz ganz
auf die Betreuung der Verbraucher konzentrieren. FORIS-Vorstand
Professor Ulrich Tödtmann sieht in puncto Anlegerschutz auch die
Politik in der Pflicht: "Die Sammelklage muss in Deutschland
gesetzlich zugelassen werden. Nur so kann zweifelhaften
Finanzdienstleistern dauerhaft das Handwerk gelegt werden."

Über FORIS: Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und
gehört heute in ihren drei Kerngeschäftsfeldern Prozessfinanzierung,
Vorratsgesellschaften und Limited-Gründungen jeweils zu den führenden
Anbietern auf dem Markt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung
schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtsschutzsystem.
Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem
Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG an die Börse und ist
auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in
Deutschland.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: FORIS AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke

FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18-20

53113 Bonn

Tel.: 0228-9 57 50 22

bonn@foris.de

www.foris.de



Pia Preuß

PPR - Preuß Public Relations

Hansaallee 130

60320 Frankfurt

Tel. 01 60-96 41 70 26

Fax 0 69-40 56 35 89

Mail: preuss@ppr-frankfurt.de

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