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PHAGRO von Nicht-Anpassung der Preisverordnung enttäuscht

Geschrieben am 17-06-2009

Berlin/Frankfurt (ots) - Die Mitglieder des Bundesverbandes des
pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V. sind von der kurzfristigen
Ablehnung der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im
Rahmen der 15. AMG-Novelle enttäuscht. "Dies scheint der Tatsache
geschuldet, dass diese Entscheidung mit weiteren Forderungen und
Bedingungen verknüpft wurde, die aus Sicht des PHAGRO und unserer
Marktpartner, offensichtlich aber auch nach Meinung des Gesetzgebers
nicht akzeptabel sind", erklärt Dr. Thomas Trümper,
Vorstandsvorsitzender des PHAGRO.

PHAGRO hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur 15.
AMG-Novelle den Vorschlag eingebracht, die staatlich regulierte
Vergütung des pharmazeutischen Großhandels in eine Kombination aus
geringem prozentualen Aufschlag (3 Prozent) und einem Fixzuschlag
(0,93 EUR) umzuwandeln. Der Grund dafür waren die überproportionale
Zunahme von günstigeren Medikamenten im Sortiment des Großhandels
sowie der deutliche Anstieg von Direktlieferungen mit hochpreisigen
Arzneimitteln durch die Industrie an die Apotheke. Diese Entwicklung
hat der staatlich verordneten Mischkalkulation die Basis entzogen.
Der PHAGRO-Vorschlag war so kalkuliert, dass er für die gesetzlichen
Krankenkassen keine Mehrkosten bedeutet hätte.

"Wir haben uns auf Basis nachweisbarer Zahlen mit einem Hilferuf
an die Politik gewandt", erklärt Trümper heute. "Alle Beteiligten
haben uns versichert, dass dieser Hilferuf berechtigt sei und alle
waren sich einig, dass sie eine faire Lösung anstreben". Die
Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft erhielten den klar
formulierten Auftrag, zur Sicherung der Arzneimittelversorgung einen
abgestimmten Änderungsvorschlag in einer vorgegeben Preis-Struktur
vorzulegen. Dieser Auftrag ist mit der gestrigen Entscheidung nicht
erfüllt worden.

"Scheinbar sind wir mit unserem Anliegen zwischen die
unterschiedlichen Interessensfronten geraten", so Dr. Trümper weiter.
"Darum sind wir im Grunde froh, dass es nun nicht zu einer
verschärften Anpassung der Vergütung und der damit verbundenen
Bedingungen kommt, denn diese wären weder für uns noch für unsere
Marktpartner akzeptabel gewesen".

Der PHAGRO ruft die verantwortlichen Politiker und Ministerien nun
dazu auf, die Anpassung der Preisspannenverordnung bei gleichzeitiger
Kostenneutralität für die gesetzlichen Krankenkassen so bald als
möglich noch einmal zu konkretisieren und umzusetzen.

Der PHAGRO

Im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V. sind
alle 13 pharmazeutischen Großhandlungen vertreten, die ein
herstellerneutrales Vollsortiment führen und die flächendeckende
Versorgung der 21.500 Apotheken in Deutschland sicherstellen. Die
Branche beschäftigt knapp 17.000 Arbeitnehmer und sorgt für einen
jährlichen Umsatz von 22,4 Mrd. Euro.

Der PHAGRO vertritt die Interessen der gesamten Branche gegenüber
der Politik, den Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Er stellt auch
die Mitwirkung des deutschen Großhandels an der europäischen
Gesetzgebung über seine Mitgliedschaft im europäischen Verband GIRP
sicher.

Weitere Informationen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Beleg erbeten

Originaltext: Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73803
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73803.rss2

Pressekontakt:
Bernadette Sickendiek (Sprecherin der Geschäftsführung)

Hauptstadtbüro:
Bundesverband PHAGRO e.V.
Charlottenstraße 68, D - 10117 Berlin
Tel.: +49 - 30 - 201 88 - 448
Fax: +49 - 30 - 201 88 - 333
E-mail: bernadette.sickendiek@phagro.de
www.phagro.de

Pressebüro PHAGRO c/o COMMON WORKS GmbH
Hamburger Allee 45, D - 60486 Frankfurt
Tel.: +49 - 69 - 71 91 04 - 66
Fax: +49 - 69 - 71 91 04 - 73
Ansprechpartner: Stephan Ahlf
E-mail: ahlf@common.de


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