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EANS-News: Bekanntmachung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der COMPUTERLINKS AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting)

Geschrieben am 17-06-2009


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktien/Beteiligungen/Börse/Unternehmen

München (euro adhoc) - Delisting-Abfindungsangebot

Mit Schreiben vom 3. Juni 2009 hat die Frankfurter Wertpapierbörse
der ComputerLinks AG mitgeteilt, dass die Zulassung der auf den
Inhaber lautenden Stammaktien zum regulierten Markt (General
Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und
§ 61 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BörsO widerrufen und mit Ablauf des 3.
September 2009 wirksam wird.

Mit Ablauf des 3. September 2009 wird damit die Notierung der Aktien
der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt.

Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH ("CSS GmbH") hat den
Aktionären der COMPUTERLINKS AG ein Delisting-Abfindungsangebot
unterbreitet. Darin bietet die CSS GmbH allen übrigen Aktionären der
COMPUTERLINKS AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
COMPUTERLINKS AG (WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807) mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00
("COMPUTERLINKS-Aktie") zum Kaufpreis von EUR 16,54 je
COMPUTERLINKS-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des
Delisting-Abfindungsangebots vom 30. Oktober 2008 zu erwerben. Die
Annahmefrist des Delisting-Abfindungsangebots begann mit
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Frankfurter
Wertpapierbörse. Die Annahmefrist endet mit Ablauf von zwei Monaten
nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung gemäß dem
vorstehenden Satz. Wird ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der
Höhe der Abfindung im Spruchverfahren gestellt, endet die Frist nach
Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung für den
zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger
bekanntgemacht worden ist. Die Annahmefrist des
Delisting-Abfindungsangebots endet damit frühestens am 3. August
2009, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main.

Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen,
sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des
Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges
depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotbank")
wenden.

Die Depotbank wird über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung
des Delisting-Abfindungsangebot informiert sein und ist gehalten,
Kunden, die in ihrem Depot COMPUTERLINKS-Aktien halten, über das
Delisting-Abfindungsangebot und die für dessen Annahme erforderlichen
Schritte zu informieren.

Die CSS GmbH hat die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln, ("Sal.
Oppenheim") mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des
Delisting-Abfindungsangebots beauftragt. Sal. Oppenheim führt für die
CSS GmbH ein entsprechendes Aktiendepot, auf dem die durch die
Aktionäre der COMPUTERLINKS AG eingelieferten COMPUTERLINKS-Aktien
verbucht werden.

Die Aktionäre können das Delisting-Abfindungsangebot nur dadurch
annehmen, dass sie bis zum Ablauf der Annahmefrist die Annahme für
eine in der Annahmeerklärung anzugebende Anzahl von
COMPUTERLINKS-Aktien gegenüber ihrer Depotbank erklären. Die
Depotbanken sind verpflichtet, die Annahmeerklärung und die
COMPUTERLINKS-Aktien, für die das Delisting-Abfindungsangebot
angenommen wurde, unverzüglich an Sal. Oppenheim zu liefern.

Die Annahme des Angebots wird mit der Übertragung der
COMPUTERLINKS-Aktien auf das Aktiendepot der CSS GmbH bei der Sal.
Oppenheim wirksam. Das Eigentum an den COMPUTERLINKS-Aktien und alle
Rechte an diesen gehen automatisch nach Einbuchung der
COMPUTERLINKS-Aktien Zug um Zug gegen Zahlung des vollen auf die
COMPUTERLINKS-Aktien entfallenden Angebotspreises auf die CSS GmbH
über. Sal. Oppenheim wird auf Anweisung der CSS GmbH sämtliche
Zahlungen leisten und für die ordnungsgemäße Übertragung der
COMPUTERLINKS-Aktien auf das Depot der CSS GmbH sorgen. Die
Gutschrift des Angebotspreises erfolgt voraussichtlich 4-8
Bankarbeitstage nach Eingang der COMPUTERLINKS-Aktien bei Sal.
Oppenheim.

Hinweise für Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht
annehmen Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht
annehmen, sollten bei ihrer Entscheidung das Folgende
berücksichtigen: a) COMPUTERLINKS-Aktien können nur noch bis zum
Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung zum regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE0005448807, WKN 544880
gehandelt werden. Mit Ablauf des 3. September 2009 wird die Notierung
der Aktien der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
eingestellt. b) Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung
ist nicht auszuschließen, dass sich die Zahl der im Streubesitz
gehaltenen COMPUTERLINKS-Aktien weiter verringert und es
infolgedessen zu einer Einschränkung der Liquidität der
COMPUTERLINKS-Aktien bzw. zu starken Kursschwankungen kommen kann.
Durch eine verminderte Liquidität kann der Fall eintreten, dass
Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. c) Der
gegenwärtige Börsenkurs der COMPUTERLINKS-Aktien reflektiert
möglicherweise die Tatsache, dass die COMPUTERLINKS AG am 5.
September 2008 ihre Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der CSS GmbH und am 24. Oktober 2008
ferner die Absicht der Durchführung eines Delisting veröffentlicht
hat. Es ist ungewiss, ob nach Durchführung des Delisting der Wert der
COMPUTERLINKS-Aktie weiterhin auf derzeitigem Niveau liegen wird. d)
Es könnten bei der COMPUTERLINKS AG weitere Strukturmaßnahmen
durchgeführt werden. So könnte die Hauptversammlung der COMPUTERLINKS
AG auf Verlangen eines Aktionärs der mehr als 95 % des Grundkapitals
der Gesellschaft hält, bei Vorliegen der entsprechenden weiteren
rechtlichen Voraussetzungen, die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf die CSS GmbH gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen. Für die Höhe der zu
gewährenden Barabfindung sind die Verhältnisse der COMPUTERLINKS AG
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien
maßgeblich. Der Betrag dieser angemessenen Barabfindung - der in
einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden könnte -, könnte
dem in diesem Delisting-Abfindungsangebot gebotenen Angebotspreis
entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Das
Delisting-Abfindungsangebot ist im elektronischen Bundesanzeiger vom
7. November 2008 als Anlage zur Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG bekanntgemacht worden.
Abschriften des Abfindungsangebots werden bei der Sal. Oppenheim jr.
& Cie. KGaA, Equity Capital Markets, Unter Sachsenhausen 4, 50667
Köln, Telefax +49 (0) 221 145 1847, ("Sal. Oppenheim") zur
kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Für den vollständigen Wortlaut
des Delisting-Afindungsangebots verweisen wir auf diese
Veröffentlichungen.

München, im Juni 2009

CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH

Die Geschäftsführung


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Nicholas Wenzel

CNC - Communications & Network Consulting AG

Tel: +49 172 831 9266

E-Mail: nicholas.wenzel@cnc-communications.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0005448807
WKN: 544880
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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