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Deutsche Geflügelwirtschaft resümiert: Verschärfte Bestimmungen zur Besatzdichte benachteiligen deutsche Erzeuger / Bundesrat verabschiedet neue Hähnchenhaltungsverordnung

Geschrieben am 12-06-2009

Berlin (ots) - Mit der heute erlassenen Vierten Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
hat der Bundesrat die rechtsverbindlichen Vorschriften zur Haltung
von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt. Für die Kurzmast, die
bei der Erzeugung ganzer Tiere eingesetzt wird, ist damit ab sofort
eine Besatzdichte von bis zu 35 kg/m2 und für die Langmast eine
Besatzdichte von bis zu 39 kg/m2 vorgesehen. "Bund und Länder haben
sich mit dieser Entscheidung von einer direkten Übernahme der
EU-Regelung distanziert. Damit ist die deutsche Hähnchenwirtschaft
restriktiveren Bestimmungen ausgesetzt als der Rest der EU", bewertet
Rainer Wendt, Präsident des Bundesverbandes bäuerlicher
Hähnchenerzeuger e.V. und ZDG-Vizepräsident, die neue
Hähnchenhaltungsverordnung.

Keine Angleichung an internationale Wettbewerbsbedingungen

Mit einer rechtsverbindlichen Vorschrift zur Haltung von
Masthühnern hatte der Rat der Europäischen Union bereits im Juni 2007
unter deutscher Ratspräsidentschaft Tierschutzregelungen erlassen.
Diese "EU-Hähnchenhaltungsrichtlinie" sieht unter bestimmten
Voraussetzungen eine Besatzdichte von bis zu 42 kg/m² vor. Mit der
heute erlassenen Verordnung liegt die Grenze deutschlandweit jedoch
bei 39 kg/m². "Die Chance, eine Angleichung der
Wettbewerbsbedingungen in einem gemeinsamen Europa zu erreichen, ist
damit vertan", bedauert Wendt die Situation im internationalen
Vergleich. Die Anwendung der neuen Hähnchenhaltungsverordnung wird
zeigen, ob die maximale Besatzdichtevorgabe der Richtlinie zu einem
späteren Zeitpunkt nicht doch noch voll ausgeschöpft werden kann. Die
deutschen Hähnchenerzeuger sehen sich aufgrund ihrer hohen
Tierschutzpraxis und ihrer spezialisierten Sachkunde hierzu bestens
vorbereitet. Obwohl sich die deutsche Hähnchenwirtschaft mit dem
Ausgang der heutigen Entscheidung nicht zufrieden zeigt, lobte Wendt
jedoch die profunde und sachliche Diskussion, auf deren Basis die
Entscheidung heute gefällt wurde.

Neue Hähnchenhaltungsverordnung weiterhin zentrales Thema

"Das Thema Hähnchenhaltungsverordung ist damit jedoch nicht für
uns vom Tisch" so Wendt weiter. Unter Beteiligung der Länder sollen
weiterhin "Bundeseinheitliche Leitlinien zur guten fachlichen Praxis"
erarbeitet werden. Der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger
e.V. wird sich als berufsständische Interessenvertretung der
deutschen Hähnchenwirtschaft an der Erarbeitung dieser Leitlinien
beteiligen und damit die Erfahrungen der Tierhalter direkt in die
Leitlinien einbringen.

Zum Hintergrund:

Mit der heutigen Entscheidung ist Deutschland der erste
EU-Mitglieds-Staat, der die rechtsverbindlichen Vorschriften zur
Haltung von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt hat. Vor
Verabschiedung der neuen Vierten Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hatte sich die deutsche
Hähnchenwirtschaft unter Beratung mit Ländern und
Tierschutz-Organisationen auf freiwillige Eckwerte zur Hähnchenmast
verständigt und sich an diesen seit 1999 orientiert. Mit der neuen
Hähnchenverordnung sind nun erstmals rechtverbindliche Vorschriften
geschaffen worden, die der Nachfrage der Verbraucher nach
Teilstücken, Rechnung trägt. Die hierzu erforderlichen Hähnchen
werden in der sogenannten Langmast erzeugt. Der höhere kg-Wert pro m²
Nutzfläche resultiert dabei aus dem Höhenwachstum der Tiere.

Der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. vertritt als
zuständiger Fachverband die Interessen der deutschen Hähnchenerzeuger
im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Originaltext: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32363
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32363.rss2

Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Dr. Thomas Jannning
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin

Tel.: 030/28883110 & mobil: 0172/2120607
Fax: 030/28883150
E-Mail: info@zdg-online.de
Internet: www.zdg-online.de


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