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Bundesverfassungsgericht legt Grundlage für Wettbewerbsgleichheit zwischen den Baustoffen / Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau begrüßt Abschaffung der Zwangsabgaben an den Holzabsatzfonds

Geschrieben am 12-06-2009

Berlin (ots) - Mit seiner Entscheidung zum Holzabsatzfonds hat das
Bundesverfassungsgericht die Voraussetzung für einen fairen
Wettbewerb zwischen den Baustoffen Holz, Beton und Ziegeln
geschaffen. Die Politik muss jetzt den Forderungen widerstehen, mit
einer neu gestalteten Holzförder-Agentur die Marktbedingungen erneut
zu verzerren. Denn das Verfassungsgericht hat nicht nur entschieden,
dass die bisherigen Zwangsabgaben an den Holzabsatzfonds "mit dem
Grundgesetz unvereinbar" und eine "unzulässige Sonderabgabe" sind.
Das höchste deutsche Gericht hat darüber hinaus festgestellt, dass
die Erhebung der Zwangsabgabe deswegen nicht gerechtfertigt ist, weil
die Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im
Wettbewerb mit anderen Baustoffen spezifischen Nachteilen ausgesetzt
ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) begrüßt die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, warnt aber vor dem
politischen Reflex, die Holzabsatzförderung nun aus anderen Mitteln
zu finanzieren. "Der Holzabsatzfonds führte zu einem Eingriff des
Staates in den freien Wettbewerb zwischen den einzelnen Baustoffen.
Nach den klaren Worten der höchsten Richter sollten sich
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Kollegen aus den
Ländern nicht dazu verleiten lassen, die Holzwirtschaft weiter
einseitig zu protegieren und damit die Marktbedingungen auch
zukünftig weiter zu verzerren", so Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer
der DGfM.

Der Holzabsatzfonds hat mit großem Mitteleinsatz Marketing für den
Baustoff Holz betrieben und ist dabei in den letzten Jahren auch zu
vergleichenden Darstellungen der am Markt etablierten Baustoffe
übergegangen. Allein im vergangenen Jahr setzte der Fonds rund 15,9
Millionen Euro für Marketingmaßnahmen ein, was nur durch die Erhebung
der Zwangsabgabe möglich war, die nun vom Verfassungsgericht für
nichtig erklärt worden ist. Das schaffte einen ungerechtfertigten
Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Materialien und Bauweisen. Die
Entscheidung, welcher Baustoff in der jeweiligen Situation am besten
geeignet ist, sollte nicht wieder durch eine einseitige politische
Förderung beeinflusst, sondern alleine vom Bauherrn getroffen werden.

Über die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V. (DGfM)

Die DGfM ist der Dachverband der Mauerstein erzeugenden
Industrien. Die Gesellschaft vertritt die gemeinschaftlichen
Interessen des Mauerwerksbaus. Rund 80 Prozent aller
Wandkonstruktionen im deutschen Wohnungsbau werden im Mauerwerk
errichtet. Als Wirtschaftsverband wahrt die DGfM die Interessen ihrer
Mitglieder etwa gegenüber Bauordnungsbehörden und nimmt technisch
wissenschaftliche Aufgaben sowie die technische Interessenvertretung
im Bereich der nationalen und europäischen Normung wahr. Derzeit
repräsentiert die DGfM 225 Firmen mit einem Jahresumsatz von über 1,1
Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden sich unter www.dgfm.de

Originaltext: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67466
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67466.rss2

Pressekontakt:
Christof Fischoeder
Weber Shandwick
Tel: 030-20351-10
Fax: 030-20351-29
E-Mail: cfischoeder@webershandwick.com


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