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WAZ: Bärendienst für die Sparkassen. Kommentar von Frank Meßing

Geschrieben am 09-06-2009

Essen (ots) - Das neue Sparkassen-Gesetz wurde politisch
kontrovers diskutiert. Eine Passage darin war indes unumstritten: Die
Vorstände der Geldin-stitute sollen ihre Gehälter offen legen. Die
Bezüge waren bislang ein gut gehütetes Geheimis. Über Geld für die
Manager wurde nicht gesprochen. Das Salär handelte der
Verwaltungsratsvorsitzende mit den Vorstandsmitgliedern hinter
verschlossenen Türen aus.
Mit der Novellierung des Sparkassen-Gesetzes wollte die
Landesregierung Transparenz schaffen. Doch das Oberlandesgericht Köln
erstickte das Ansinnen gestern im Keim. Der Senat sieht das
allgemeine Persönlichkeitsrecht der Banker verletzt. Zudem habe der
Landtag in dieser Frage keine Gesetzgebungsbefugnis.
Es bleibt das Geheimnis der Richter, warum sie ausgerechnet die
Vorstände der von den Kommunen kontrollierten Sparkassen schützen.
Die meisten Politiker und Bosse der freien Wirtschaft veröffentlichen
ihre Einkünfte längst. Den Sparkassen erweist das OLG mit seinem
Urteil einen Bärendienst. Die Richter setzen die Vorstände dem
Verdacht aus, dass ihre Bezahlung ausgekungelt wird.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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