| | | Geschrieben am 04-06-2009 Testkäufe Jugendlicher zur Alkoholprävention zulassen! -  DStGB appelliert an Teilnehmer der Innenministerkonferenz
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 Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
 unterstützt den auf der Innenministerkonferenz diskutierten Einsatz
 von jugendlichen Testkäufern und fordert diejenigen Länder, die das
 Instrument noch ablehnen, zum Überdenken ihrer Position auf. "Die
 Kritiker dieser Maßnahme übersehen, dass sich Testkäufe ohne jegliche
 Gefährdung der jugendlichen Alkohol-Testkäufer durchführen lassen.
 Eine Studie aus der Schweiz unterstreicht eindrucksvoll die
 präventive Wirkung von Alkohol-Testkäufen: Während im Jahr 2000 bei
 den Alkohol-Testkäufen in der Schweiz noch 83,5 Prozent der
 Jugendlichen erfolgreich waren, erhielten 2007 nur noch 27,7 Prozent
 alkoholische Getränke. Das zeigt: Testkäufe halten Ladenbesitzer
 davon ab, Alkohol an Minderjährige abzugeben. Somit sind Testkäufe
 die logische Konsequenz, wenn es gilt, zur Einschränkung der
 Verfügbarkeit von Alkohol die Kontrollen zur Einhaltung des
 Jugendschutzes zu verstärken", betonte das Geschäftsführende
 Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
 
 Der DStGB beobachtet seit langem mit Sorge Alkoholkonsum von
 Jugendlichen. Insbesondere der exzessive Alkoholkonsum steigt - wie
 auch die Zahlen der Krankenhauseinweisungen belegen -  weiter an. Die
 Folgeschäden sind enorm: dies reicht von gesundheitlichen Schäden bei
 den Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten oder
 Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfer führen. Der DStGB
 fordert deshalb seit längerem, den Alkoholmissbrauch wirksam zu
 bekämpfen.
 
 Für den DStGB sind neben einem Bündel von präventiven Maßnahmen
 gegen Alkoholmissbrauch auch solche Maßnahmen wichtig, die die
 Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechts effektiver kontrollierbar
 machen. Eine strikte Beachtung und Überwachung des Jugendschutzes
 wird es Jugendlichen erschweren, sich Alkohol zu beschaffen.
 
 Den Bedenken der Kritiker, Testkäufe würden die Jugendlichen
 gefährden, kann durch eine entsprechende Ausgestaltung begegnet
 werden: Mindestalter 17 Jahre; schriftliche Einwilligung der Eltern;
 Schulung der Jugendlichen; Begleitung durch einen Beamten in Zivil;
 sofortige Abgabe des Alkohols nach dem Testkauf; rasche Verwarnung
 oder Sanktionierung bei Verstößen.
 
 Gefahr für die Jugendlichen bestünde damit nicht. Vielmehr lernen
 sie ganz plastisch, dass Rechtsverstöße entdeckt und geahndet werden.
 Ein Lerneffekt, der pädagogisch durchaus erwünscht ist. Man könnte
 auch daran denken, jugendliche Auszubildende bei öffentlichen
 Verwaltungen an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen.
 
 Jedenfalls gehört die konsequente Kontrolle des Rechts zu einem
 effektiven Jugendschutz. "Die Testkäufe sind ein weiterer Schritt zur
 Stärkung der Sicherheit in den Städten sowie zur Bekämpfung des
 Alkoholmissbrauchs gerade bei Jugendlichen. Will man dem
 Alkoholmissbrauch wirksam begegnen, ist ein Bündel von Maßnahmen
 notwendig", so Landsberg abschließend.
 
 Originaltext:         Deutscher Städte- u. Gemeindebund
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
 
 Pressekontakt:
 Kontakt:
 
 Franz-Reinhard Habbel
 Sprecher des DStGB
 Tel.:   030/77307-225
 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
 
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