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Zattoo: Stellungnahme zum Rechtstreit mit Warner und Universal

Geschrieben am 04-06-2009

Zürich (ots) - Die Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal
haben gegen die Zattoo Europa AG beim Landgericht Hamburg eine
einstweilige Verfügung (EV) erwirkt, die Zattoo die Ausstrahlung von
fünf Spielfilmen in Deutschland untersagt. In der Berichterstattung
über die EV wurden einige Punkte missverständlich dargestellt, die
Zattoo richtig stellen möchte:

- Zattoo schaltet keine Unterbrecherwerbung. Werbung ist von
Zattoo nur außerhalb der weiterverbreiteten Programme zu sehen,
insbesondere bei Kanalwechsel durch den Zuschauer.

- Die Werbefinanzierung von Zattoo spielte bei der EV keine Rolle.

- Von der EV betroffen sind nur fünf Filme, aber keine weiteren
Programmbestandteile. Zum Vergleich: Insgesamt sind in
Deutschland bei Zattoo monatlich über 30.000 Programmstunden
verfügbar.

Zum Hintergrund der EV: Warner und Universal bezweifeln, dass die
Regelungen zur Kabelweitersendung nach dem Urheberrecht auch für neue
Technologien wie das von Zattoo betriebene IPTV einschlägig sind.
Daher müssten Urheberrechte nicht (wie von Zattoo praktiziert) mit
den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geklärt werden,
sondern direkt mit den Studios.

Dazu möchte sich Zattoo wie folgt äußern:

- Zattoo vertritt mit der Mehrheit der TV-Sender,
Verwertungsgesellschaften und deutschen sowie europäischen
Rechtsexperten die Position, dass der Begriff Kabelweitersendung
technologieneutral ausgelegt werden muss, also auch den Dienst
Zattoo erfasst.

- Zattoo hat gemäß dem Urheberrecht mit allen Fernsehanbietern vor
Ausstrahlung der Programme Verträge geschlossen und sich mit den
Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA abgestimmt. Für die
Weitersenderechte hat Zattoo stets Entgelte gezahlt.

Gegenwärtig führt Zattoo Gespräche mit den
Verwertungsgesellschaften zur baldigen Klärung der Situation; dies
ist auch im Sinne der Fernsehanbieter, welche Zattoo die
Kabelweitersendung gestattet haben. Falls erforderlich, wird Zattoo
Rechtsmittel gegen das Urteil des LG Hamburg einlegen.

In keinem anderen der sechs europäischen Staaten, in denen Zattoo
operiert, wird angezweifelt, dass auch über eine neue Technologie
"cable retransmission" möglich ist. Voraussetzung ist wie in
Deutschland, dass die Weiterleitung zeitgleich, unverändert und
vollständig erfolgt, was bei Zattoo unstrittig der Fall ist.
Entsprechend hat sich Zattoo seit 2006 in Europa etabliert und seine
Marktstellung in enger Abstimmung mit seinen Partnern auf über 4 Mio.
registrierte Nutzer ausgebaut.

Dr. Nick Brambring, als Regional Manager u. a. für den deutschen
Markt verantwortlich, erläutert dazu: "Die Rechteklärung muss zentral
erfolgen. Zattoo kann nicht für jedes ausgestrahlte TV-Programm mit
dem jeweiligen Produzenten, Autor oder Musiker sprechen. Gerade in
ihrem Interesse ist das System der Verwertungsgesellschaften. Nur so
haben kleinere Rechteinhaber die Chance, am Geschäftserfolg von
modernen Kabelweitersendeunternehmen wie Zattoo beteiligt zu werden."

Über Zattoo

Zattoo startete im September 2007 in Deutschland. Der Dienst
empfängt TV-Sender wie ARD und ZDF über Satellit und leitet sie live
und unverändert via Internet-Protokoll weiter. Zur Zeit werden über
Zattoo in Deutschland mehr als 50 Programme verbreitet. Genutzt
werden die Zattoo-Signale über Internet auf dem PC in Deutschland von
derzeit rund 1.6 Mio. registrierten Nutzern.

Originaltext: Zattoo International AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75812
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75812.rss2

Pressekontakt:
Dr. Nick Brambring
Regional Manager Zattoo
Tel: 0041 796 679 936
e-mail: nick@zattoo.com


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