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Verbraucherzeitschrift FINANZTEST empfiehlt Gang zum Notar

Geschrieben am 03-06-2009

Hamburg (ots) - Die Zeitschrift FINANZTEST hat in ihrer
Spezialausgabe zum Thema "Erben und vererben" den Besuch beim Notar
empfohlen. "Da das Erbrecht komplex ist, lohnt sich eine
Rechtsberatung durch einen Notar oder im Erbrecht versierten Anwalt,
vor allem bei komplizierten Vermögensverhältnissen", schreibt das
Magazin. Insbesondere rät FINANZTEST dazu, ein Testament beim Notar
zu errichten: "Der Gang zum Notar hat Vorteile. Das Testament ist
formal korrekt und gleichzeitig sicher verwahrt. Niemand kann es im
entscheidenden Moment verschwinden lassen."

"Bei einem notariellen Testament kann der Vererber sicher sein,
dass sich keine formalen Fehler einschleichen, wie sie ihm
unterlaufen könnten, wenn er das Schriftstück zuhause im stillen
Kämmerlein verfasst. Und er weiß das Dokument sicher verwahrt", so
die FINANZ-TEST-Autoren. Dabei weisen sie neben der sicheren
Verwahrung auch auf die Zeit- und Kostenvorteile hin: Ein notarielles
Testament spare den zeitlichen und finanziellen Aufwand für einen
Erbschein, denn ein notarielles Testament ist als öffentliche Urkunde
ein zulässiger Ersatz für dieses Dokument.

Auch für die immer wichtiger werdende Vorsorgevollmacht empfiehlt
FINANZTEST eine Beratung durch den Notar: "Lassen Sie sich bei Ihrer
Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er den Text
verfasst und das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an
der Gültigkeit aufkommen." Dabei verschweigen die Autoren der
Verbraucherzeitschrift nicht, dass eine Vorsorgevollmacht auch auf
anderem Wege errichtet werden kann. Eine Vollmacht kann
selbstverständlich in eigenen Worten formuliert werden und ist streng
genommen sogar mündlich gültig. Besser ist es in jedem Fall, die
Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form zu verfassen. FINANZTEST rät,
diese Angelegenheit beim Notar zu erledigen. "Hat ein Notar die
Vollmacht beurkundet, wird später niemand an der Wirksamkeit des
Dokuments zweifeln", erklärt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher
der Rheinischen Notarkammer.

Soll der Bevollmächtigte auch Immobiliengeschäfte abschließen
können, ist die notarielle Beurkundung sogar vorgeschrieben, worauf
auch FINANZTEST hinweist. Wenn Bevollmächtigte auf das Konto des
Vollmachtgebers zugreifen müssen, blocken viele Kreditinstitute und
verweisen darauf, dass nur Vollmachten auf hauseigenen Vordrucken
gültig sind. "Notariell beurkundete Vollmachten müssen von den Banken
aber akzeptiert werden", so Uerlings.

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Juni 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Rheinischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Michael von Hinden
von der Hamburgischen Notarkammer, Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
Notarkammer Pfalz sowie Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)


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