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Karussell, Coaster und Achterbahn: Sicherheitshinweise immer ernst nehmen / Altersgrenzen und Größenbeschränkungen beachten / TÜV Rheinland empfiehlt: Kinder bei schnellen Rundfahrgeschäften innen set

Geschrieben am 02-06-2009

Köln (ots) - Jetzt läuft sie wieder: die heiße Phase für
Vergnügungsparks und Jahrmärkte. Doch gleich ob Kinderkarussell oder
Hightech-Coaster, ob Dorfkirmes oder große Freizeitparks - für alle
gilt: Sicherheit hat oberste Priorität. "Wer heute in ein Karussell
oder in eine Achterbahn steigt, genießt in der Regel ein sicheres
Vergnügen, wenn er die Benutzungshinweise beachtet", Wolfgang Block,
TÜV Rheinland-Experte für die Kontrolle der so genannten fliegenden
Bauten.

Schwere Unfälle auf Achterbahnen oder Karussells passieren selten.
Eltern sollten aber immer die Alters- und Größenbeschränkungen
beachten, wenn sie mit ihren Kindern den Fahrspaß genießen wollen.
Orientierung in Sachen Größe bieten Messlatten am Zugang zum
Fahrgeschäft. Zudem unterschätzen Kinder leicht mögliche Gefahren
oder überschätzen sich selbst. Eltern sollten sie deshalb nie aus den
Augen lassen und dafür sorgen, dass immer eine erwachsene Person
mitfährt. Zudem gehören Kinder, insbesondere bei schnellen
Rundfahrgeschäften, immer auf den inneren Sitz. Wenn wirklich einmal
etwas geschieht oder einen Übelkeit oder Angst überkommt, sofort das
Aufsichtspersonal alarmieren, das die Fahrt jederzeit stoppen kann.

In punkto Sicherheit bleibt ansonsten bei Fahrgeschäften nichts
dem Zufall überlassen: "Wir kontrollieren bereits in der
Planungsphase das komplette Projekt auf dem Papier - von der Statik
über die Elektroschaltpläne bis zu Hydraulik-Systemen", erklärt TÜV
Rheinland-Prüfer Wolfgang Block. Während der Bauphase kontrollieren
die Spezialisten die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben sowohl bei
den Herstellern als auch anschließend bei der Abnahme vor Ort. Durch
Probefahrten werden die auftretenden Kräfte und Beschleunigungen
gemessen, die im späteren Betrieb auf den menschlichen Körper
einwirken. Erst wenn alles in Ordnung ist, erhält der Schausteller
von der Baubehörde eine zeitlich begrenzte Genehmigung für sein
Fahrgeschäft.

Bei reisenden Fahrgeschäften steht je nach Art und Beanspruchung
alle ein bis fünf Jahre eine Prüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter
Komponenten einschließlich der Konstruktion an - beispielsweise auf
Verschleiß und Korrosion. Die Prüfungen der Attraktionen in
Freizeitparks, die durch eine Vielzahl von Menschen genutzt werden,
erfolgt jährlich - von der beschaulichen Gondelbahn bis zum
atemberaubenden Looping-Coaster "Black Mamba". "Dieses Prozedere hat
sich bewährt", sagt Wolfgang Block, der weltweit spektakuläre
Attraktionen unter die Lupe nimmt. Neben den Fahrgeschäften von rund
400 Schaustellern prüft TÜV Rheinland unter anderem das Phantasialand
bei Köln sowie den Wild- und Freizeitpark Klotten an der Mosel.
Außerdem sind die TÜV Rheinland-Ingenieure im Parc Asterix bei Paris,
Disneyland Hongkong sowie in Vergnügungsparks in Saudi-Arabien und
anderen Staaten der Golf-Region im Einsatz.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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