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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Viele Änderungen im WDR-Internetangebot 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt im Netz engere Grenzen

Geschrieben am 29-05-2009

Köln (ots) - Der WDR wird sein Internetangebot zum 1. Juni
erheblichen Änderungen unterziehen. Grund dafür sind die neuen
gesetzlichen Bestimmungen, die zu diesem Datum in Kraft treten und
den Rahmen für das, was der WDR und die anderen
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet und im Videotext
- den so genannten Telemedien - künftig dürfen, deutlich enger setzen
als bisher.
"Wir haben in den vergangenen Monaten unser gesamtes Angebot
überprüft", sagt Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. "Das hatte
allerdings auch einen positiven Aspekt: Die WDR-Angebote im Netz sind
jetzt übersichtlicher. Letztlich gilt ja: Nicht die Menge ist
entscheidend, sondern ein qualitativ hochwertiges, unverkennbar
öffentlich-rechtliches Profil."
Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben unter anderem Auswirkungen auf
den zeitlichen Verbleib von Internet-Seiten im Netz. So sollen etwa
aktuelle Video-Angebote wie beispielsweise die Aktuelle Stunde oder
die Lokalzeiten künftig lediglich sieben Tage im Netz abrufbar
verbleiben, Sendungen von Sport-Großereignissen aufgrund der
Rechtelage nur 24 Stunden lang. Magazine, Dokumentationen und
Reportagen sollen wegen ihrer publizistischen Bedeutung bis zu zwölf
Monate im Netz auffindbar sein, serielle Angebote und Mehrteiler bis
zu sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge. Daneben soll es
zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen
Inhalten geben.
Diese Fristen sind Bestandteil eines Verweildauerkonzepts, das der
WDR dem Rundfunkrat zur Beratung vorgelegt hat. Alle
WDR-Online-Inhalte erhalten damit künftig eine "Verweildauer" und
sollen nur noch für eine bestimmte, publizistisch begründete Frist im
Netz bleiben dürfen. Das Verweildauerkonzept ist Teil der so
genannten Telemedienkonzepte, auf deren Basis das Gremium nun den
Telemedien-Bestand des WDR - dazu gehören neben den Internetseiten
auch der Videotext und die Webchannel des Radios - einem
Dreistufentest unterziehen wird. In den so genannten
Telemedienkonzepten wird u.a. dargelegt, in welcher Weise die
Telemedien-Angebote des WDR dem öffentlich-rechtlichen Auftrag
entsprechen, welchen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb
leisten und wie hoch die Kosten sind. Das gesamte Verfahren wird
voraussichtlich bis Sommer 2010 dauern.

Ebenfalls Teil der neuen gesetzlichen Regeln ist die so genannte
Negativliste, die eine Reihe konkreter Verbote ausspricht. So wird
der WDR beispielsweise seine Urteilsdatenbank des ARD Ratgebers Recht
und das virtuelle Tierheim des WDR Fernsehens aus dem Netz nehmen.
Auch der Glückwunsch-Service des Videotextes darf wegen der neuen
Rechtslage nach dem 31.05. nicht mehr angeboten werden. Zu diesem
Termin wird auch der "1LIVE Liebesalarm" eingestellt werden. Nicht
mehr erlaubt sind künftig auch zahlreiche Link-Übersichten auf den
Websites der Servicezeiten des WDR Fernsehens. Auch eine ganze Reihe
von Spielen - etwa auf den Seiten der Kinderradio-Sendung LILIPUZ
oder bei den Fernsehsendungen Mitternachtsspitzen oder Zimmer frei!
müssen zum 1.6. verschwinden.

"Wir bedauern, dass wir auf Angebote verzichten müssen, die bei
unserem Publikum sehr beliebt waren und einen großen Service boten.
Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen uns aber keine andere
Möglichkeit. Unser junges Publikum wird insbesondere den '1LIVE
Liebesalarm' vermissen. Er wird aber im Radio mit Beiträgen zu Fragen
von Partnerschaft und Sexualität erhalten bleiben," so WDR
Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. 1LIVE werde ab dem 1. Juni eine
neue Internet-Community im Netz aufbauen. An deren Entwicklung können
sich die Hörer und User beteiligen.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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