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Neue Rabattverträge können Zuzahlungen erheblich verändern

Geschrieben am 29-05-2009

Berlin (ots) - Neue Rabattverträge können die Höhe der
gesetzlichen Zuzahlungen, die Patienten bei rezeptpflichtigen
Arzneimitteln leisten müssen, erheblich beeinflussen. So kann es
sein, dass die Apotheke bisher ein zuzahlungsbefreites Medikament für
den Patienten auswählen durfte, aber jetzt ein Rabattarzneimittel mit
Zuzahlungspflicht abgeben muss. Darauf macht der Deutsche
Apothekerverband (DAV) angesichts der zum 1. Juni 2009 in Kraft
tretenden AOK-Rabattverträge aufmerksam, in deren Folge Millionen
AOK-Versicherte innerhalb kürzester Zeit auf neue Präparate
umgestellt werden müssen.

In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die
Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln. 2008 mussten
gesetzlich krankenversicherte Patienten 1,674 Mrd. Euro für ihre
verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen
Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises
zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag
ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Rabattarzneimittel können zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett
(100 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Dies
gilt jedoch nur für die betroffenen Versicherten der jeweiligen
Krankenkasse. Die Krankenkasse muss also die Zuzahlungsermäßigung
oder -befreiung ausdrücklich aussprechen. Bei den
AOK-Rabattverträgen, die zum 1. Juni 2009 in Kraft treten, kann es
passieren, dass unterschiedliche Zuzahlungsregelungen je nach
Bundesland und Wirkstoff wirksam werden. Bei der AOK und in den
Apotheken können die AOK-Patienten erfahren, ob sie von den
Neuregelungen betroffen sind oder nicht.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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