Stuttgarter Nachrichten: zu Auslandsbefreiungen
Geschrieben am 28-05-2009 |
Stuttgart (ots) - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist folgerichtig. Die maßvolle wie angemessene Beteiligung eines leichtsinnigen oder naiven Bundesbürgers an seinen Rettungskosten ist keine unbillige Zumutung - zumal das Außenministerium rechtlich genügend Spielraum hat, die Umstände der Entführung - etwa bei einem Entwicklungshelfer oder Außendienstler - finanziell zu gewichten. Der Staat ist dazu da, seinen Bürgern aus der Not zu helfen. Ihren Leichtsinn bezahlen aber muss er nicht.
Originaltext: Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39937 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2
Pressekontakt: Stuttgarter Nachrichten Chef vom Dienst Joachim Volk Telefon: 0711 / 7205 - 7110 cvd@stn.zgs.de
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