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"Report Mainz": Rechtswidrige Datenübermittlung im GASIM / Montag, 08.06.2009, 21.45 Uhr im Ersten

Geschrieben am 28-05-2009

Mainz (ots) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht
erhebliche Rechtsverstöße bei der Übermittlung von Daten im
Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM).
Das geht aus dem Kontrollbericht des Datenschutzbeauftragten hervor,
der dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" exklusiv vorliegt.

Im GASIM kooperieren seit Mai 2006 Bundespolizei,
Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Bundesnachrichtendienst, das
Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesinnenministerium und
das Auswärtige Amt. Die Behörden tauschen Daten und Erkenntnisse mit
dem Ziel aus, illegale Migration zu bekämpfen. "Report Mainz" hatte
bereits im September 2008 über die fragwürdige Praxis der
Datenübermittlung im GASIM berichtet und aus internen Papieren
zitiert. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum bezeichnete
die Zusammenarbeit damals als verfassungswidrig. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte hatte dies zum Anlass genommen, im
November 2008 eine Prüfung des Zentrums vorzunehmen. Dabei wurden
laut Schaar "teilweise sehr kritisch zu beurteilende Sachverhalte
festgestellt". In vielen Fällen fehle die Rechtsgrundlage für die
Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Rechtswidrig mangels
Rechtsgrundlage sind [...] die Datenübermittlungen der Bundespolizei
an den BND." Auch der BND hätte in mehreren Fällen keine Daten an den
Verfassungsschutz, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiterreichen dürfen. "Erhebliche
datenschutzrechtliche Bedenken" äußert Schaar zudem im Hinblick auf
die Praxis der Datenübermittlungen des BKA an den BND im GASIM. Die
rechtlichen Voraussetzungen dafür seien in den untersuchten Fällen
nicht gegeben gewesen. Bei der Weitergabe von Informationen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit an die Bundespolizei und andere
Behörden fehle es am Vorliegen eines Ersuchens im Einzelfall. Auch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte dem Bericht zufolge
in mehreren Fällen keine Daten an andere Behörden übermitteln dürfen.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland erklärte
zu dem Bericht gegenüber "Report Mainz": "Dem Bericht des
Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge geht es im GASIM zu wie in
einem datenschutzrechtlichen Tollhaus." Wieland fordert einen
"umgehenden Stopp", der "illegalen Praxis" im GASIM, "nicht zuletzt
im Hinblick auf mögliche negative Rückwirkungen auf Strafprozesse,
die sich aus der rechtswidrigen Datenübermittlungspraxis im GASIM
ergeben könnten." Der Bericht des Datenschutzbeauftragten erschüttere
die Arbeitsweise des GASIM in seinen Grundfesten.

Die Behörden haben bis zum 15. Juni Zeit, zu den Vorwürfen
Stellung zu beziehen. Erst dann wird der Bundesdatenschutzbeauftragte
eine abschließende Bewertung vornehmen. So lange wollte sich Schaar
gegenüber "Report Mainz" nicht äußern.

Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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