| | | Geschrieben am 28-05-2009 EANS-News: Intercell AG / Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG (Optionen an Aufsichtsratsmitglieder)
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 Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
 Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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 Unternehmen/Bekanntmachung
 
 Wien (euro adhoc) - -
 
 
 1.    Allgemeines
 
 1.1   In der Hauptversammlung vom 19.06.2009 soll die Gewährung von Optionen an
 Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Die Bedienung erfolgt
 voraussichtlich durch eigene Aktien. Aus diesem Grund erstattet der Vorstand der
 Gesellschaft hiermit einen Bericht gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs Z 3 AktG an
 die Hauptversammlung.
 
 2.    Grundsätze und Leistungsanreize für Aktienoptionen an
 Aufsichtsratsmitglieder
 
 2.1   Als Aufsichtsräte der Gesellschaft konnten hervorragende internationale
 Experten aus dem Impfstoffbereich und der Finanzbranche gewonnen werden. Um
 diese Personen und ihre Kompetenzen an das Unternehmen zu binden, ist es
 notwendig ein an den Unternehmenserfolg geknüpftes Anreizsystem zu schaffen.
 Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern sollen daher
 Aktienoptionsverträge geschlossen werden, deren Bedingungen den Bedingungen des
 ESOP 2008 (siehe unten) zu entsprechen haben.
 
 
 2.2   Folgende wesentliche Bedingungen liegen dem ESOP 2008 zugrunde:
 
 (i)   Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der
 näheren Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die
 wesentlichen Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter
 Aktienoption gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der
 Gesellschaft zu erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis,
 den die Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die
 Gesellschaft bezahlen müssen, entspricht dem letzten Schlusskurs der
 Intercell-Aktie vor Beschlussfassung über die Einräumung der Optionen
 bzw. vor einer allenfalls erforderlichen Veröffentlichung, die dieser
 Beschlussfassung voranzugehen hat.
 
 (ii)  Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer
 Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der
 Schlusskurs der Intercell Aktie am Tag vor Beginn eines
 Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis
 liegt.
 
 (iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des
 Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden
 Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25
 % im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
 folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden.
 
 (iv)  Für Optionen, die als besonderer Anreiz - insbesondere im
 Rahmen der Einstellung von Führungskräften - eingeräumt werden, kann
 die erstmalige Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden. Im Falle
 eines Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent der
 Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft werden alle ausstehenden
 Optionen mit Wirksamkeit der Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die
 Ausübung jeweils nur während eines Ausübungsfensters erfolgen.
 
 (v)   Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier
 Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein
 jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder
 ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in
 denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein
 weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige
 Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.
 
 (vi)  Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
 
 (vii) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene
 Aktien besteht nicht.
 
 3.    Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder
 
 3.1   Anzahl und Aufteilung der Optionen: Bislang wurden folgenden
 Aufsichtsratsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern, leitenden
 Angestellten und übrigen Arbeitnehmern folgende Anzahl an
 Aktienoptionen eingeräumt (exklusive verfallener und bereits
 ausgeübter Optionen):
 
 
 Optionsberechtigte                      Anzahl der
 Optionen
 
 Aufsichtsratsmitglieder
 Michel Gréco                                31.250
 Ernst Afting                                31.250
 David Ebsworth                              30.000
 James R. Sulat                              32.500
 Hans Wigzell                                27.500
 Mustapha Leavenworth Bakali                 30.000
 
 Vorstandsmitglieder
 Gerd Zettlmeissl                           403.250
 Alexander von Gabain                       363.500
 Werner Lanthaler (bis 6.3.2009)             64.125
 Thomas Lingelbach                          260.000
 
 Leitende Angestellte                       773.525
 Übrige Arbeitnehmer                        234.945
 Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften     665.625
 
 
 Summe                                    2.947.470
 
 Nunmehr sollen an jedes Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 10.000
 (zehntausend) Aktienoptionen eingeräumt werden.
 
 3.2     Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die
 Aufsichtsratsmitglieder bei Ausübung der Option an die Gesellschaft
 bezahlen müssen, beträgt EUR 21,16 und entspricht dem Schlusskurs vom
 27. Mai 2009, dem Tag vor Veröffentlichung dieses Berichts.
 
 Wien, im Mai 2009              Der Vorstand
 
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 ots Originaltext: Intercell AG
 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
 
 Rückfragehinweis:
 
 Intercell AG
 
 Lucia Malfent
 
 Head of Corporate Communications
 
 Tel. +43 1 20620-1303
 
 lmalfent@intercell.com
 
 Branche: Biotechnologie
 ISIN:    AT0000612601
 WKN:     A0D8HW
 Index:   ATX Prime, ATX
 Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
 
 
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