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VhU zum Hauptsacheverfahren Flughafenausbau / Fasbender: "Einen Weltflughafen nachts zu schließen kostet tausende Arbeitsplätze und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts."

Geschrieben am 28-05-2009

Frankfurt (ots) - Die Vereinigung der hessischen
Unternehmerverbände (VhU) teilt die rechtliche Bewertung des
hessischen Wirtschaftsministers beim Ausbau des Flughafens Frankfurt
Main im nächste Woche beginnenden Hauptsacheverfahren vor dem
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. "Wir begrüßen, dass
Minister Posch den gültigen Planfeststellungsbeschluss bis zum
Bundesverwaltungsgericht verteidigt und die Zahl der Ausnahmen vom
Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr nicht verringert. Einen
Weltflughafen nachts dicht zu machen, würde tausende Arbeitsplätze in
der Logistikbranche kosten. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein
vernünftiger Kompromiss zwischen den berechtigten
Lärmschutzinteressen der Anwohner und den Notwendigkeiten der
Luftverkehrswirtschaft", erklärte Volker Fasbender,
Hauptgeschäftsführer der VhU. Im Übrigen habe sich die
Luftverkehrswirtschaft freiwillig zu dem vom Regionalen Dialogforum
entwickelten "Anti-Lärm-Pakt" bekannt, der durch viele Veränderungen
in den An- und Abflugverfahren zur Lärmreduktion beitrage, wenn dem
Frankfurter Flughafen die Perspektive einer weltweiten
Verkehrsdrehscheibe (Hub) offengehalten werde.

Die VhU erinnerte an die zwei wegweisenden Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts zu den Flughäfen Berlin-Schönefeld und
Leipzig 2006. "Darin hat das Gericht erstmals betont, dass in
Einzelfallbetrachtungen die besonderen standortspezifischen Gründe
für Nachtflüge zu berücksichtigen sind", so Fasbender. Im Frühherbst
2007 habe das hessische Wirtschaftsministerium mit Hilfe externer
Fachleute einen Nachtflugbedarf von 71 Flugbewegungen zwischen 23 und
5 Uhr ermittelt. Danach sei klar, dass ein ausnahmsloses
Nachtflugverbot Bedeutung und Funktionsweise des Weltflughafens
Frankfurt verkenne. "Ein Planfeststellungsbeschluss ohne Ausnahmen
vom Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr wäre rechtswidrig gewesen und
hätte spätestens durch die Richter in Leipzig korrigiert werden
müssen." Fasbender betonte, die 17 Ausnahmen seien aus Sicht der
hessischen Unternehmen immer noch eine massive Einschränkung und
Benachteiligung heimischer Flugverkehrs- und Logistikunternehmen im
globalen Wettbewerb. Allein die Lufthansa habe einen Bedarf von 41
Flügen in der Mediationsnacht bis 2020 fluggenau nachgewiesen.
(Vollständiger Text: www.vhu.de )

Originaltext: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/23296
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_23296.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ulrich Kirsch
069 95808-150
ukirsch@vhu.de


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