| | | Geschrieben am 27-05-2009 EANS-Adhoc: Deutsche Balaton AG / Oberlandesgericht Düsseldorf reduziert Erhöhungsbetrag der Barabfindung für ehemalige Aktionäre der Friedrich Grohe AG
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 Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
 verantwortlich.
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 27.05.2009
 
 Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 27. Mai
 2009 erfahren, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf am 27. Mai 2009
 in dem Spruchverfahren betreffend die Umwandlung der ehemaligen
 Friedrich Grohe AG, Hemer, aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom
 24.02.2000, auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen eine
 Entscheidung des Landgerichts Dortmund die Barabfindung für die
 Aktionäre, die auf der Hauptversammlung der Friedrich Grohe AG vom
 24.02.2000 gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur
 Niederschrift erklärt haben, auf 19,57 Euro je ehemaliger
 Vorzugs-Stückaktie der ehemaligen Friedrich Grohe AG herabgesetzt
 hat. Das Landgericht Dortmund hatte zwischenzeitlich in dem
 Spruchverfahren in erster Instanz die Barabfindung noch mit 25,41
 Euro je Vorzugs-Stückaktie festgesetzt.
 
 Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat im Jahr 2000 die
 Barabfindung in Höhe von EUR 12,70 je Vorzugsaktie für insgesamt
 679.484 Vorzugs-Stückaktien der Friedrich Grohe AG erhalten. Aufgrund
 der nun vom Oberlandesgericht Dortmund ausgesprochenen Festsetzung
 der Barabfindung in Höhe von 19,57 Euro je Aktie erhöht sich die
 Barabfindung für die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
 ursprünglich gehaltenen 679.484 Vorzugs-Stückaktien der ehemaligen
 Friedrich Grohe AG  nachträglich voraussichtlich um insgesamt rd. 4,7
 Mio. Euro auf die außerdem Zinsen in Höhe von voraussichtlich
 insgesamt rd. 1,9 Mio. Euro anfallen. Die Entscheidung des
 Oberlandesgerichts Düsseldorf ist am 27. Mai 2009 verkündet, aber der
 Deutsche Balaton Aktiengesellschaft noch nicht zugestellt worden, so
 dass wir eine endgültige Aussage über den der Deutsche Balaton
 Aktiengesellschaft zufließenden Betrag noch nicht treffen können.
 
 Entsprechend dem Inhalt dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts
 Düsseldorf wird hiermit die Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der
 Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vom 28.03.2007 aktualisiert.
 
 Heidelberg, 27. Mai 2009
 
 Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
 Der Vorstand
 
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 ots Originaltext: Deutsche Balaton AG
 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
 
 Rückfragehinweis:
 
 Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
 
 Christian Rimmelspacher
 
 Tel.: +49 (0) 6221-64924-0
 
 E-Mail: info@deutsche-balaton.de
 
 Branche: Finanzdienstleistungen
 ISIN:    DE0005508204
 WKN:     550820
 Index:   CDAX
 Börsen:  Berlin / Freiverkehr
 Hamburg / Freiverkehr
 Stuttgart / Freiverkehr
 Düsseldorf / Freiverkehr
 München / Freiverkehr
 Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
 
 
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