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Großer Kunstfälscherprozess geplant - 27-jähriger soll internationale Kunstwelt hinters Licht geführt haben

Geschrieben am 27-05-2009

Rinteln (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg (Niedersachsen) hat eine
umfangreiche Anklage gegen den Künstler und ehemaligen Kunsthändler
Tom Sack erhoben. Es geht um die Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen
Betruges und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung. Es sind mehr als
200 Einzeltaten angeklagt.

Gegen Tom Sack wurde von 2004 bis 2009 unter anderem wegen des
Verdachts der Kunstfälscherei ermittelt. Man warf ihm zunächst vor,
im großen Stil Werke berühmter Maler wie Max Liebermann, Ernst-Ludwig
Kirchner oder auch Gustav Klimt gefälscht und von Berlin aus
international vertrieben zu haben. Mehrere Hausdurchsuchungen in ganz
Deutschland, teilweise unter Leitung einer Sonderkommission des LKA
Berlin, waren die Folge. Da er seit 2006 in Rinteln bei Hannover
ansässig ist, leitete die zuständige Staatsanwaltschaft Bückeburg
Ende 2007 ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen Sack ein und
führte ebenfalls mehrere Hausdurchsuchungen durch, wobei wiederholt
unzählige Kunstwerke und Unterlagen beschlagnahmt wurden. Das
Berliner Verfahren läuft parallel dazu.

Die nun in Bückeburg erhobene Anklage hat jedoch in erster Linie
nicht die ursprünglichen Fälschungsvorwürfe, sondern einen ganz
anderen, recht kuriosen Aspekt des Kunstbetriebs zum Gegenstand: Tom
Sack soll mehrere Künstler frei erfunden und mit wohlklingenden
Legenden versehen haben. In einigen Fällen soll er für diese Künstler
sogar Auktionsergebnisse fingiert haben, um den Kaufinteressenten
sogenannte Referenzpreise vorweisen zu können. Unter Verwendung
dieser Künstleridentitäten sollen dann unzählige selbstgemalte Bilder
an Kunstsammler aus der ganzen Welt verkauft worden sein, wobei sich
Sack als Galerist dieser Künstler ausgegeben haben soll. Lediglich in
fünf Fällen soll er tatsächlich mit "echten" Kunstfälschungen
gehandelt haben, wobei man ihm hier nicht vorwirft, auch diese selbst
angefertigt zu haben. Der mutmaßliche Gesamtschaden soll bei etwa
einer Million Euro liegen, das Berliner und das Bückeburger Verfahren
zusammengenommen.

Es wurde beantragt, die Hauptverhandlung vor einer Großen
Strafkammer des Landgerichts zu eröffnen, woraus sich aus
juristischer Sicht schließen lässt, dass die Straferwartung der
Staatsanwaltschaft bei mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe liegt.
Eine Strafaussetzung zur Bewährung wäre denmach nicht möglich, obwohl
der Künstler nicht vorbestraft ist. Verfasser der Anklageschrift ist
Staatsanwalt Lüth, der Tom Sack letztes Jahr wegen Verletzung des
Rechts am eigenen Bild angezeigt hat. Der Künstler hatte ein
Leinwandportrait des Staatsanwalts im Internet für einen Betrag von
etwa 10.000,00 Euro zum Kauf angeboten. Zudem sieht man Lüth in einem
vom Künstler aufgenommenen und veröffentlichten Video einer
Hausdurchsuchung, welches immer noch im Internet abrufbar ist, in
Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Mit diesen
"Nebensächlichkeiten", wie sie Tom Sack bezeichnet, befasst sich
ebenfalls die Justiz. Zur Zeit ist eine Berufung der
Staatsanwaltschaft gegen einen erstinstanzlichen Freispruch des
Künstlers anhängig. Strafverteidiger Roman von Alvensleben kündigte
vor diesem Hintergrund bereits die Stellung umfangreicher Beweis- und
Befangenheitsanträge an.

Der Künstler sieht dem Verfahren gelassen entgegen. Er habe keinen
Straftatbestand verwirklicht, sondern die Kunst seiner unter einem
Künstlernamen tätigen Lebensgefährtin sowie die Kunst anderer real
existierender Künstler in einer marktüblichen Art und Weise
vermarktet. Die Staatsanwaltschaft verkenne die Funktionsweise des
Kunstmarkts und die Entstehungsweise von Kunstwerten. Somit sei hier
wieder mal die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit mit Füßen
getreten worden. Sollte Sack tatsächlich verurteilt werden, so sehe
er sich im Umkehrschluss dazu gezwungen, unzählige Strafanzeigen
gegen andere Marktteilnehmer, unter ihnen renommierte Sammler und
Galeristen, zu erstatten, die ebenfalls Künstler mit ähnlichen
Methoden aufgebaut hätten. Auch habe er niemals die Echtheit von
Kunstwerken rechtsverbildlich garantiert, wenn er sich selbst nicht
absolut sicher gewesen sei. Zu den Voraussetzungen an eine
Echtheitszusicherung im Kunsthandel gebe es ferner einschlägige
BGH-Entscheidungen, die von der Staatsanwaltschaft vollkommen außer
Acht gelassen worden seien. Es sei repressiv und ergebnisorientiert
ermittelt worden, der Anklageschrift fehle jede Objektivität. Seine
Schuld habe für die Staatsanwaltschaft Bückeburg offensichtlich
bereits vor der ersten Hausdurchsuchung festgestanden.

Originaltext: Tom Sack, freischaffender Künstler
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75697.rss2

Pressekontakt:
Tom Sack, freischaffender Künstler
Anschrift: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955
E-Mail: art@tomsack.com
Website: www.tomsack.com


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