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Haufe aktuell: Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - was jetzt zu tun ist / Kostenloser Download von Haufe erläutert alles Wissenswerte

Geschrieben am 07-07-2006

Freiburg (ots) - Nach monatelangen Diskussionen, harscher Kritik
seitens Kammern und Verbänden und letztlich auch einer Umbenennung,
wird es heute amtlich werden: Mit dem ab 1. August 2006 geltenden
allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, vormals
"Anti-Diskriminierungsgesetz", ADG) ist der Gesetzgeber nun seiner
Verpflichtung nachgekommen, vier Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht
umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht; die Bestimmungen
gelten gleichermaßen für die Privatwirtschaft und für den
öffentlichen Dienst.

Die Haufe Mediengruppe bietet Personalverantwortlichen jetzt
wichtige Informationen zum AGG an, die es unter:
http://www.haufe.deagg kostenlos zum Download gibt. So sind sie vor
bösen Überraschungen gefeit und gut auf die Herausforderungen in der
Praxis vorbereitet. Denn alle Arbeitgeber und Personalverantwortliche
sollten zum Beispiel wissen, dass:

- der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch vor Diskriminierung durch
Dritte schützen muss, so wenn ein Auslieferungsfahrer von einem
Kunden wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt wird
- der Arbeitgeber verpflichtet ist, Arbeitsplätze - sowohl intern
als auch extern - diskriminierungsfrei auszuschreiben
- die neuen Antidiskriminierungsvorschriften in allen Phasen des
Arbeitsverhältnisses gelten von der Stellenausschreibung bis zur
Beförderung.

Auch räumt die Information mit Missverständnissen auf, die nur
allzu leicht zu schwerwiegenden Fehleinschätzungen führen können. So
ist etwa der Begriff "Behinderung" im AGG sehr weit gefasst. Auf die
Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kommt es dabei nicht an. So
gilt bereits ein Arbeitnehmer als behindert, der wegen seiner starken
Kurzsichtigkeit eine Brille tragen muss. Haufe erläutert mögliche
Fälle von Diskriminierung und zeigt auch, wie man sich als
Personalverantwortlicher auf rechtlich einwandfreiem Terrain bewegt.

Die Informationen unter http://www.haufe.deagg werden fortlaufend
aktualisiert und mit konkreten Tipps zur Umsetzung ergänzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Haufe Presse-Team


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Kontakt:
Haufe Mediengruppe
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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