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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Das Alterseinkünftegesetz und was Rentner beachten sollten

Geschrieben am 19-05-2009

München (ots) - Wer glaubt, nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben
keine Steuererklärung mehr machen zu müssen, irrt: Nicht nur
Pensionäre, auch immer mehr Rentner müssen Teile ihrer Einkünfte an
den Fiskus abführen. Dies bestimmt das Alterseinkünftegesetz, das
2005 in Kraft getreten ist. Das Swiss Life Thema des Monats Mai
"Alterseinkünfte und Steuern Teil 2" beleuchtet unter
www.swisslife.de/vorsorge die finanziellen Auswirkungen der
Rechtslage aus Sicht der Rentner. Swiss Life erklärt, was sich in den
letzten Jahren steuerrechtlich für Ruheständler geändert hat, gibt
Tipps und veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen
Folgen der Rentenreform.

"Früher mussten nur vergleichsweise wenige Rentner Steuern zahlen.
Beispielsweise diejenigen, die neben der gesetzlichen Rente weitere
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten oder als Witwen oder
Witwer zwei hohe Renten erhielten", erklärt Jan Bade,
Vertriebsmanager bei Swiss Life in Deutschland. "In Zukunft müssen
weit mehr Personen im Ruhestand eine Einkommensteuererklärung
abgeben. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Erwerbstätige
nicht nur auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
bauen, sondern zusätzlich freiwillig für das Alter vorsorgen. Zum
anderen werden seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes
Berufstätige steuerlich entlastet, indem sie in Versicherungen und
Vorsorge investiertes Geld in steigendem Maße absetzen können. Im
Gegenzug müssen Rentner und Pensionäre ihre Einkünfte versteuern und
Geld an den Fiskus abführen."

Wer genau abgabepflichtig ist, ist vielen Ruheständlern nicht
klar. Oft sind sie nicht ausreichend informiert. Auf jeden Fall
sollten gut versorgte Rentner eine Steuererklärung erstellen, um auf
der sicheren Seite zu sein. Denn im Zweifel können bei Versäumnis
Nachzahlungen und Bußgelder fällig werden.

Welche Einkünfte angegeben werden müssen, welche Ausgaben man als
Rentner absetzen kann und welche Rolle die Rentenhöhe spielt, wird
unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/ 38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/ 452278-14, swisslife@fortispr.de


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