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Unternehmer setzen auf neues GmbH-Recht

Geschrieben am 18-05-2009

Hamburg (ots) - Zum 1. November 2008 ist das Gesetz zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
(MoMiG) in Kraft getreten. Seit sechs Monaten gibt es eine Vielzahl
an grundlegenden Änderungen im deutschen GmbH-Recht. Eine erste
Bilanz fällt positiv aus.

Unter anderem wurde mit der Unternehmergesellschaft eine Unterform
der klassischen GmbH eingeführt. Außerdem gibt der Gesetzgeber dem
Rechtsverkehr nunmehr einen Mustertext zur Gründung von
Gesellschaften an die Hand. Insbesondere das neue Modell der
Unternehmergesellschaft - die mit einem Stammkapital von lediglich
einem Euro gegründet werden kann - wurde von den Gründern begeistert
aufgenommen. Allein in den Handelsregistern der zehn größten
deutschen Städte waren Ende April bereits mehr als 2.600
Unternehmergesellschaften eingetragen, wobei das Handelsregister in
Berlin mit 645 eingetragenen Unternehmergesellschaften an der Spitze
steht. Beeindruckende Zahlen, die unterstreichen, dass es einen
Bedarf für die so genannte "Mini-GmbH" zu geben scheint.

Dieser Erfolg der Unternehmergesellschaft dürfte dabei weniger auf
Kosten der klassischen GmbH gehen, die mindestens mit einem
Stammkapital von 25.000 Euro auszustatten ist. Vielmehr hat sich
gezeigt, dass kaum noch ein deutscher Unternehmer auf die englische
Limited als Rechtsform zurückgreift. Die Limited ist im deutschen
Rechtsverkehr bereits seit einiger Zeit auf dem Rückzug. Denn es hat
sich herausgestellt, dass die Limited nicht so preiswert zu handhaben
ist, wie dies häufig propagiert wurde. Vor allem die Tatsache, dass
auf die Belange einer englischen Gesellschaft auch englisches Recht
Anwendung findet und der Schriftverkehr in englischer Sprache zu
führen ist, haben viele Limited-Gründer vorher nicht bedacht. Hinzu
kam, dass Limiteds vom Geschäftsverkehr mehr und mehr als unseriös
betrachtet wurden und es für sie auch deshalb zunehmend schwieriger
wurde, am Markt zu bestehen.

Die Unternehmergesellschaft bietet gegenüber der Limited den
Vorteil, dass es sich um eine dem deutschen Recht unterliegende
Gesellschaft handelt, die ordentlich im deutschen Handelsregister
eingetragen wird, so dass keine Schwierigkeiten hinsichtlich des
Nachweises des Bestehens und der Vertretungsregelungen auftreten. In
der Praxis ist zu beobachten, dass nur ein geringer Teil der
Unternehmergesellschaften tatsächlich mit dem minimalen Stammkapital
von einem Euro gegründet werden. "Nach unserer Erfahrung sind sich
die meisten Gründer darüber bewusst, dass eine Gesellschaft einer
gewissen Kapitalausstattung bedarf, um sich erfolgreich entwickeln zu
können", so Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen
Notarkammer. Zwar variiere der zum Start des Unternehmens
erforderliche Kapitalbetrag je nach Branche und Geschäftsmodell, in
den meisten Fällen liege er aber deutlich über einem Euro.

Nach von Hindens bisheriger Erfahrung griffen die Gründer von
Unternehmergesellschaften auch nicht zwangsläufig auf die Möglichkeit
der Gründung per Musterprotokoll zurück. "Viele Gründer entscheiden
sich für einen auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen
Gesellschaftsvertrag", so von Hinden. Er empfiehlt, sich vom Notar im
Einzelnen dazu beraten zu lassen, ob die Unternehmergesellschaft die
richtige Rechtsform für das Unternehmen ist und ob die Gesellschaft
per Musterprotokoll oder mit einer maßgeschneiderten Satzung
gegründet werden sollte.

Erfreulich ist vor allem aber auch die reibungslose Umsetzung des
geänderten GmbH-Rechts in der Praxis - trotz der gravierenden
Änderungen und des kurzen Zeitraumes zwischen Verabschiedung des
endgültigen Gesetzestextes und dem Inkrafttreten der Änderungen.
Handelsregister und Notare, also die beiden Institutionen, die in
erster Linie für die Umsetzung der geänderten Spielregeln
verantwortlich sind, haben hierbei vorbildlich zusammengearbeitet.

Mai 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer, Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
Notarkammer Pfalz sowie Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

Bitte beachten Sie die neue Homepage: www.notar-recht.de

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


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