| | | Geschrieben am 14-05-2009 ots.Audio: SEPA-Lastschrift - das einzige noch nicht umgesetzte SEPA-Instrument /  Interview mit Peter Blasche, Direktor Zahlungsverkehr und Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutsc
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 Berlin (ots) -
 
 - Querverweis: Audiomaterial ist unter
 http://www.presseportal.de/audio und
 http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
 
 Anmoderation:
 Seit dem 28. Januar 2008 können Verbraucher nun schon europaweit
 Überweisungen ausführen und bequem bargeldlos mit der Girocard
 bezahlen. Das einzige Instrument, das innerhalb der so genannten
 Single Euro Payments Area (SEPA) noch nicht funktioniert, ist die
 SEPA-Lastschrift. Sie soll am 1. November 2009 kommen. Warum sich der
 Start aber wahrscheinlich verzögert und welche Vorteile die
 SEPA-Lastschrift vor allem auch für den Verbraucher hat, verrät Peter
 Blasche, Direktor Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher
 Banken Deutschlands, VÖB.
 
 Fragen an Herrn Blasche:
 1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
 2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
 3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei
 der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und
 Bankleitzahl eingetragen werden?
 4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur in
 Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
 5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde schon
 erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften
 umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als
 SEPA-Lastschrift ausfüllen?
 
 Interview:
 
 1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
 O-Ton-Antwort 1 (11 Sek.): "Für den Verbraucher ergeben sich
 erweiterte Möglichkeiten. Verfahren, die heute nur im Land, also nur
 zwischen Banken in Deutschland möglich sind, sind dann auch
 grenzüberschreitend möglich."
 
 2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
 O-Ton-Antwort 2 (43 Sek.): "Grundsätzlich funktioniert die
 SEPA-Lastschrift so, wie heute die bekannte Lastschrift in
 Deutschland. Rechtlich ist das in der SEPA-Lastschrift umgesetzt
 durch ein so genanntes Mandat. Das wird vom Zahler unterschrieben -
 so wie er heute eine Einzugsermächtigung unterschreibt, und damit
 erteilt er dem Unternehmen die Erlaubnis, den Betrag abzubuchen. Und
 gleichzeitig - das ist neu - erteilt er auch gegenüber seiner Bank
 die Erlaubnis, die bevorstehende Abbuchung dann auch tatsächlich auf
 seinem Konto zu belasten. Den Rest erledigen dann die Banken in
 gewohnter Art und Weise, und das unabhängig davon, ob der
 Verbraucher, ob das Unternehmen, ob die beteiligten Banken in
 Deutschland oder in verschiedenen Ländern angesiedelt sind."
 
 3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei
 der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und
 Bankleitzahl eingetragen werden?
 O-Ton-Antwort 3 (26 Sek.): "Der Kunde muss in diesem Fall das
 internationale Pendant für Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.
 Das sind IBAN und BIC. Die entnimmt er dann zum Beispiel der Rechnung
 oder dem Vordruck des Unternehmens. Außerdem ist das Mandat noch
 durch eine Referenznummer gekennzeichnet, und bei Belastung erkennt
 er durch diese Referenznummer, dass es sich genau auf diese
 Unterschrift bezieht, die er geleistet hat."
 
 4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur
 in Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
 O-Ton-Antwort 4 (26 Sek.): "Das ist natürlich zunächst der Vorteil,
 dass diese Lastschrift nicht nur in Deutschland funktioniert, sondern
 überall in SEPA, in Europa, und das nach einheitlichen Vorgaben. Der
 Kunde kann dann zum Beispiel die Stromrechnung des Ferienhauses in
 Dänemark problemlos mit der SEPA-Lastschrift bezahlen, und damit auch
 zum Beispiel Strafzettel für zu schnelles Fahren auf der Autobahn in
 Österreich begleichen."
 
 5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde
 schon erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften
 umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als
 SEPA-Lastschrift ausfüllen?
 O-Ton-Antwort 5 (44 Sek.): "Aufgrund der rechtlichen Unterschiede
 kann man Einzugsermächtigungen nicht einfach umdeuten in das Mandat
 für die SEPA-Lastschrift. Hier ist also tatsächlich eine Neuerteilung
 des SEPA-Mandates erforderlich, auch für bestehende
 Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Ihrer Versicherung. Das ist
 natürlich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das ist viel zu
 kostenträchtig, deshalb präferieren wir eine durch den Gesetzgeber
 gestützte Lösung, die dann rechtssicher eine Umdeutung der schon
 vorliegenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate ermöglicht.
 Andernfalls würde sich eben die SEPA-Lastschrift nur im
 Neukundengeschäft nach und nach etablieren, und das kann dann
 natürlich mehr als ein Jahrzehnt tatsächlich dauern."
 
 ACHTUNG REDAKTIONEN:
 
 Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
 an ots.audio@newsaktuell.de.
 
 Originaltext:         Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2
 
 Pressekontakt:
 RA Dr. Stephan Rabe
 Pressesprecher
 
 Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60
 Mobil: (01 70) 24 76 702
 E-Mail: stephan.rabe@voeb.de
 
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