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Schadensersatz für falsch beratene Anleger: Schreiber Vermögensverwaltung / Urteil gegen Vermittler

Geschrieben am 06-07-2006

München (ots) - Das Landgericht Bayreuth hat aktuell einem Anleger
der Schreiber Vermögensverwaltung GmbH gegen dessen Vermittler
Schadensersatz wegen Falschberatung zugestanden (AZ. 32 O 936/04).
Nach der Insolvenz der Unternehmen der Schreiber-Gruppe schien das
eingezahlte Kapital der Anleger verloren. Die Münchener Kanzlei
Lachmair & Kollegen hat nun für eine Anlegerin erfolgreich Ansprüche
gegen den Vermittler wegen Falschberatung erstritten.

Nach dem Urteil des Landgerichts hielt der Vermittler Wissen
zurück, welches für die Anlageentscheidung des Anlegers als stiller
Gesellschafter von Bedeutung war: Es hätte explizit darauf
hingewiesen werden müssen, dass die Beteiligung mit erheblichem
Risiko ausgestattet war. Zudem hätte der Vermittler erläutern müssen,
dass die Anlegergelder nicht in bestimmte Investitionen fließen
sollten, sondern eine so genannte Blind-Pool-Anlage mit einer
unvorherbestimmten Verwendung der Gelder vorlag. Hinzu kommt, dass er
auch über die seit 1996 existierende negative Wirtschaftspresse hätte
informieren müssen.

Wäre die Anlegerin über diese Risiken informiert worden, so hätte
sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Vor diesem Hintergrund muss der
Vermittler die gesamten eingezahlten Gelder als Schaden wieder
zurückzahlen. Ein Mitverschulden der Anlegerin kommt nach dem Urteil
nicht in Betracht, da die Angaben im Prospekt der Schreiber
Vermögensverwaltung ausgesprochen versteckt und teilweise für Laien
kaum verständlich sind. Ferner ist diese stille
Gesellschaftsbeteiligung als Kapitalanlage ungeeignet, wenn der
Anleger auf eine hohe Rendite und Sicherheit abzielt.

"Leider kommt diese Art der Fehlberatung bei atypisch stillen
Gesellschaftsbeteiligungen aus unserer Sicht sehr häufig vor",
erklärt Rechtsanwältin Anja Appelt von der Kanzlei Lachmair &
Kollegen. "Oft werden derartige Beteiligungen zur Altersvorsorge
angeboten, obwohl sie dafür kaum geeignet erscheinen. Das Urteil ist
eine konsequente Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Erfolgt keine genaue Aufklärung über die bestehenden hohen Risiken,
haftet der Anlagevermittler für den vollen Schaden."


Originaltext: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62841
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62841.rss2

Pressekontakt:

Kanzlei Lachmair & Kollegen, Ismaninger Str. 19, 81675 München,
Tel.: 089-2163-330, lachmair@ra-lachmair.de, www.ra-lachmair.de


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