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ots.Audio: Mehr Rente durch Pflege: wer Angehörige pflegt, profitiert langfristig

Geschrieben am 12-05-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wenn der Vater oder die Mutter pflegebedürftig ist, übernehmen oft
die Angehörigen die Pflege, zum Beispiel die Kinder. Pflege ist
anstrengend und man muss auf vieles verzichten, etwa darauf,
weiterhin voll zu arbeiten. Doch es gibt auch einen Vorteil: wer
seine Angehörigen pflegt, erhöht dadurch seine spätere Rente.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, erklärt Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton 46 sec.:
"Man muss einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, also privat,
wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung
pflegen. Es muss dabei kein verwandtschaftliches Verhältnis zum
Pflegebedürftigen vorliegen. Wichtig ist aber: Der Pflegebedürftige
muss Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten
Pflegeversicherung haben.
Die Pflegenden brauchen selbst keine Beiträge zahlen, ihr
Rentenanspruch erhöht sich aber dennoch. Die Beiträge werden voll
durch die Pflegekasse oder privaten Versicherungsunternehmen
getragen. Die Beiträge sind die Grundlage für das versicherte
Einkommen aus dem später die Rente der Pflegenden berechnet wird."

Die Versicherungspflicht beginnt jedoch nicht automatisch, sondern
hierfür ist ein Antrag erforderlich. Die Beitragshöhe richtet sich
nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit, also nach den
Pflegestufen I bis III und dem sich daraus ergebenden zeitlichen
Umfang notwendiger Pflegetätigkeit. Den Grad der Pflegebedürftigkeit
stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung fest. Der
Rentenexperte gibt ein Beispiel:

O-Ton 23 sec.
"Zum Beispiel eine Frau mit der Pflegestufe II, wohnhaft in
Stuttgart, wird mindestens 21 Stunden wöchentlich von ihrer Tochter
gepflegt. Diese wird rentenrechtlich so gestellt, als ob sie gut
16.000 Euro im Jahr verdient hätte, was einer monatlichen
Rentenerhöhung von 14 Euro entspricht."

Neben der Pflege ist eine Berufstätigkeit erlaubt. Doch man muss
dabei aufpassen:

O-Ton 29 sec.
"Versicherungspflicht wegen Pflege tritt nur ein, wenn Pflegepersonen
neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich
beschäftigt oder selbständig tätig sind. Übrigens: Der Antrag auf
Pflegeleistungen stellt gleichzeitig auch den Beginn der
Versicherungspflicht für die Person, die pflegt, sicher. Deshalb
sollte darauf geachtet werden, dass der Pflegebedürftige rechtzeitig
die Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse beantragt."

Weitere Informationen im Einzelfall bieten die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen
kostenlos. Dort und auch beim bundesweiten kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 1000 4800 gibt es weitere Auskünfte zum Antragsverfahren
und zur Versicherungspflicht. Alles ist auch im Internet rund um die
Uhr abrufbar unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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