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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkrat hält Neudefinition des Rundfunk-Begriffs für dringend erforderlich

Geschrieben am 07-05-2009

Köln (ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat sich für eine Neudefinition
des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschließenden 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder ausgesprochen. Das Gremium
unter Vorsitz von Reinhard Grätz verwies auf die EU-Richtlinie für
audiovisuelle Medien (AVM-Richtlinie), die alle elektronischen
Medienangebote unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart
erfasst und auf die Meinungsrelevanz eines Angebots abhebt. "Der
WDR-Rundfunkrat hält es für dringend erforderlich, den
inhaltsorientierten Ansatz der AVM-Richtlinie der Zielsetzung nach in
deutsches Rundfunkrecht umzusetzen. Nicht die Art der Verbreitung
eines audiovisuellen Dienstes zählt, sondern das inhaltliche,
redaktionell zu verantwortende Angebot. Und es zählt die
publizistische Wirkung. Dies sollte im 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert werden", heißt es in einer
einstimmig beschlossenen Stellungnahme des Rundfunkrats. Diese wurde
vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung in den Rundfunkrat eingebracht.

Der Rundfunkrat sieht sein Papier als Unterstützung der früheren
gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und DeutschlandRadio vom
September 2008. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten seinerzeit
schon im Vorfeld des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages "eine
Neufassung des Rundfunkbegriffs, die allein auf die technische Frage
der Linearität bzw. Nicht-Linearität abstellt, kritisch" beurteilt.
Eine rein technische Definition trage dem "dynamisch angelegten
verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff nicht hinreichend Rechung", so
der WDR-Rundfunkrat. Neben linearen Diensten gebe es im Internet
immer mehr Angebote, die eine Kombination von linearen und
nicht-linearen Elementen enthielten.

Der Rundfunkrat will sein Papier ausdrücklich auch als
Unterstützung einer Stellungnahme der Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten (DLM) vom Januar 2009 verstanden wissen, in der
sich die DLM für eine umfassende Umsetzung der AVM-Richtlinie im
Rundfunkänderungs-staatsvertrag aussprach. "Keine Unterstützung", so
der Rundfunkrat, finde dagegen der Wunsch der DLM, auch die
Regelungen der AVM-Richtlinie zur Produktplatzierung in das deutsche
Recht zu übernehmen. Hier bekräftigte das Gremium noch einmal seine
ablehnende Haltung. Produktplatzierungen seien in Deutschland per
Staatsvertrag auszuschließen. Verwiesen wurde auf Erklärungen und
Selbstverpflichtungen der ARD, auf Produktplatzierungen in jedem Fall
verzichten zu wollen.

Anlass für die jüngste Stellungnahme des Rundfunkrates sind die
anstehenden Beratungen der Bundesländer zum 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit ihm soll die AVM-Richtlinie bis
Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Die
europäische Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wurde von
Europäischem Parlament und Europäischem Rat bereits im Dezember 2007
verabschiedet. Die Richtlinie ist als Mindeststandard für jeden
EU-Mitgliedstaat verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen
Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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