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EANS-Hauptversammlung: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 06-05-2009


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Warimpex Finanz- und Beteiligungs


Aktiengesellschaft
Einladung
zu der am Donnerstag, dem 28. Mai 2009 um 11 Uhr
in 1210 Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
23. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des
Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2008 sowie des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzergebnisses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.

4. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009.

6. Beschlussfassung über die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z
8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft
bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter
Einschluss der bereits erworbenen Aktien, wobei der niedrigste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert und der höchste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert festzulegen sind und der Erwerb über die Börse sowie
außerbörslich erfolgen kann, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen
hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit
eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand wird weiters gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, ohne
weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom
29. Mai 2008 unter Tagesordnungspunkt 7. beschlossene Ermächtigung zum
Rückkauf eigener Aktien.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien
a) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Mitarbeiter der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden;
b) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;
c) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften
übertragene Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder
mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden;
d) gemäß § 65 Abs 1b AktG (i) jederzeit über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern sowie (ii) für die Dauer von 5 Jahren ab
Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch
außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann.


Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind jene Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien (Zwischenscheine) bis spätestens 22. Mai
2009 bei der Gesellschaft, bei der Zahlstelle UniCredit Bank
Austria AG, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder
bei der Hauptniederlassung eines inländischen
Kreditinstitutes während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen
und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die
Hinterlegungsstellen werden ersucht, die Bescheinigung über die
erfolgte Hinterlegung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der
Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Gemäß § 83 Abs
2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, das das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 36.000.000 beträgt und in 36.000.000 auf
Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 66.500 eigenen
Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5, 114 Abs 6 AktG
nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit insgesamt 35.933.500
Stimmrechte. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand
gestellt werden. Der Geschäftsbericht 2008 samt Konzernabschluss
und der Jahresabschluss zum 31.12.2008 samt Lagebericht, nebst
dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht zum Punkt 7. der
Tagesordnung liegen ab 7. Mai 2009 am Sitz der Gesellschaft
in 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, zur Einsicht der
Aktionäre auf und sind elektronisch auf der Homepage www.warimpex.at
abrufbar. Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht über das
Geschäftsjahr 2008 stehen dem Publikum auch bei der UniCredit
Bank Austria AG, 1030 Wien, Vordere Zollamtstraße 13, als
Zahlstelle zur Verfügung.

Wien, im Mai 2009
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG

Phone: +43 1 310 55 00

DI Christoph Salzer

mailto:presse@warimpex.com

Dr. Daniel Folian, mailto:investor.relations@warimpex.com

www.warimpex.com

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000827209
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel


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