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Im Fall der Fälle handlungsfähig bleiben / Not- und Katastrophenfallpläne sollten angepasst werden / Unternehmen können auch kurzfristig Maßnahmen ergreifen

Geschrieben am 06-05-2009

Frankfurt am Main (ots) - Nach der raschen Ausbreitung des
Grippevirus A/H1N1 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Alarmstufe fünf ausgerufen. Das bedeutet, dass die Übertragung von
Mensch zu Mensch zur Ausbreitung in mindestens zwei Ländern derselben
Region geführt hat, was mit den USA und Mexiko der Fall ist. Für
Unternehmen ist es jetzt wichtig, die Situation richtig einzuschätzen
und kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Pandemie
ist das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk bedroht. So können durch
Krankheit große Teile der Belegschaft ausfallen, aber auch Kunden,
Lieferanten und ganze Absatzmärkte wegbrechen. Marsh Risk Consulting
unterstützt Unternehmen bei einer pragmatischen Not- und
Katastrophenfallplanung.

Das Virus A/H1N1 ist ein Subtyp der Humaninfluenza. Im Falle einer
weltweiten Infektion rechnet die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
damit, dass etwa ein Viertel der Weltbevölkerung erkranken wird.
Unternehmen sollten die Stabilität ihres Geschäftsmodells überprüfen
und interne Prozesse verbessern.

Mitarbeiterschutz und Vertretungsregelungen

Zur unternehmerischen Pandemievorsorge gehören verschiedene
Vorkehrungen, um alle Mitarbeiter möglichst umfassend zu schützen.
Abgesehen von Heimarbeitsplätzen und einer geeigneten
IT-Infrastruktur - sofern das Geschäftsmodell solche Maßnahmen
erlaubt -, sollten für die Notbelegschaft insbesondere
Hygienevorschriften eingehalten und falls vorhanden Atemschutzmasken,
Schutzbrillen sowie antivirale Medikamente bereitgestellt werden, um
kritische Geschäftsprozesse weiterführen zu können. Doch trotz aller
Maßnahmen muss bei einer Grippewelle mit dem Ausfall wichtiger
Mitarbeiter gerechnet werden. Daher sollten bereits im Vorfeld
Vertretungsregelungen getroffen werden.

Schließung oder Notbetrieb?

Besonders Unternehmen mit Versorgungsfunktionen müssen auch
während einer Pandemie den Notbetrieb aufrechterhalten. Das betrifft
etwa Wasserwerke, Stromversorger, Telekommunikationsanbieter oder
Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Ebenso muss die
Lebensmittelversorgungskette funktionsfähig bleiben - betroffen sind
u. a. Lebensmittelhersteller, Transportunternehmen und der
Einzelhandel. Doch auch jedes andere Unternehmen sollte sich darüber
Gedanken machen, welche Kernbereiche funktionsfähig bleiben müssen
und wie dies im Falle einer Pandemie bewerkstelligt werden kann.

Betriebliche Not- und Katastrophenfallplanung

Es ist davon auszugehen, dass sich die Weltwirtschaft während und
nach einer Pandemie erheblich verändern wird. Unternehmen, die diese
Veränderungen antizipieren, können für ihre Kunden, Mitarbeiter und
Aktionäre einen erheblichen Mehrwert schaffen. Die betriebliche Not-
und Katastrophenfallplanung hilft Unternehmen, auch im Krisenfall
handlungsfähig zu bleiben. Betriebliche Not- und
Katastrophenfallpläne bestimmen, welche Schritte im Ernstfall sofort
eingeleitet werden müssen und wie die Betriebsfortführung organisiert
werden kann. Hier besteht jedoch vielfach Nachholbedarf. "Trotz der
Expertenwarnungen verfügen nur rund die Hälfte der großen und weniger
als ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen über Not- und
Katastrophenfallpläne", berichtet Rainer Witzel, Geschäftsführer von
Marsh Risk Consulting.

Marsh Risk Consulting unterstützt Unternehmen auch kurzfristig bei
der betrieblichen Pandemievorsorge. Über die Anpassung bestehender
Not- und Katastrophenfallpläne hinaus können auch erste Maßnahmen
entwickelt und umgesetzt werden. Zudem bietet Marsh Risk Consulting
Einzel- und Gruppenschulungen an, um Präventionsmaßnahmen und die
Reaktionsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. "Statistisch
gesehen treten Pandemien in regelmäßigen Abständen auf", sagt
Risikoberater Witzel. "Dennoch sind der Verlauf und das Ausmaß nach
wie vor schwer vorherzusagen, daher sollten Unternehmen jederzeit
vorbereitet sein oder zumindest erste Vorkehrungen in Richtung einer
betrieblichen Not- und Katastrophenfallvorsorge treffen."

Unter www.marsh.de/Pandemievorsorge stehen weiterführende
Informationen bereit.

Originaltext: Marsh GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16703
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16703.rss2

Pressekontakt:
Katja Kamphans, Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation
Telefon: (0 69) 66 76-624, katja.kamphans@marsh.com

Pamela Rüdiger, Pressereferentin
Telefon: (0 69) 66 76-620, pamela.ruediger@marsh.com


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