| | | Geschrieben am 06-05-2009 Erleichterung für Bausparkredite / Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Grundschuld möglich - LBS begrüßen neue Bausparkassenverordnung
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 Berlin (ots) - Die heute verkündete Änderung der
 Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort,
 Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu
 vergeben. "Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die
 zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im
 Grundbuch bekommen", begrüßte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die
 Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der
 Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.
 
 Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die
 Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu
 einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines
 Grundpfandrechts vergeben. Die Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe mit der Neuregelung in der
 Bausparkassenverordnung nicht nur die alten Höchstbeträge der
 Preisentwicklung angepasst. Vielmehr werde die Chance genutzt, einen
 vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu
 schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die im-mer
 wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten
 Umbau erlaubt. Für Bausparkunden sei es wichtig, ohne unnötige Kosten
 für die Eintragung von Grundschulden in den Genuss ihrer
 zinsgünstigen Darlehen zu kommen, so Hamm. Eine Prüfung der Bonität
 bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich
 und auch weiterhin vorgeschrieben.
 
 Originaltext:         Landesbausparkassen
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35604
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35604.rss2
 
 Pressekontakt:
 
 Ivonn Kappel
 Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
 Referat Presse
 Tel.: 030-20225-5398
 Fax:  030-20225-5395
 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
 
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