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Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren: Seatwave siegt vor dem Landgericht Essen und erlangt ein Grundsatzurteil für die ganze Branche

Geschrieben am 04-05-2009

Hamburg (ots) - Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz
für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten
Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den
Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem
Ticketzeitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war
nicht rechtens.

Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März 2009 die
jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets
auf Internetplattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de)
herangezogen.

Es geht um die Frage, ob Ticketaufdrucke wie: "Die Karte verliert
bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre
Gültigkeit" dem Inhaber der Karten wirksam entgegengehalten werden
können. Die Antwort ist klar und deutlich: nein, können sie nicht.
Seatwave, Europas größter Online Ticketmarkt für Fans, war gegen den
FC Schalke 04 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
vorgegangen, da der Fußballclub wie viele andere Bundesligavereine
seinen Fans droht, dass Tickets ungültig werden, wenn sie über nicht
"autorisierte" Internetplattformen verkauft werden. Das Landgericht
Essen hat dem FC Schalke 04 jetzt untersagt, Eintrittskarten mit der
Begründung zu sperren, dass diese über ein Internetportal wie
seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von
bis zu EUR 250.000,00, wenn er diesem Verbot zuwider handelt. Dem FC
Schalke 04 wird zudem untersagt, zu behaupten, dass Tickets, die über
nicht durch den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben wurden,
ihre Gültigkeit verlieren und darf Karten nicht mehr mit
entsprechenden Aufdrucken versehen.

"Mit dem Urteil des LG Essen steht fest, worauf zuletzt auch der
Bundesgerichtshof hingewiesen hat: Ein Käufer erwirbt auch dann ein
gültiges Ticket, wenn die AGB des Vereins ein Veräußerungsverbot
enthalten - dies gilt selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der
Vermerk findet, das Ticket verliere bei einem Weiterverkauf seine
Gültigkeit. Die Entscheidung setzt zudem einen weiteren Meilenstein
für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine."
erläutern die führenden Anwälte, Philipp Plog und Mona Bandehzadeh
(Field Fisher Waterhouse, Hamburg).

Für Seatwave ist dieses Urteil ein wichtiger Erfolg. Der Online
Ticketmarkplatz bietet Fans eine sichere Plattform für den Kauf oder
Verkauf von Tickets. Daher ist es wichtig, dass die Nutzer die
Gewissheit haben, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten

Seatwave ( www.seatwave.de ) ist Europas größter Online
Ticketmarktplatz für Fans, auf dem man auch dann noch Tickets finden
kann, wenn diese ausverkauft oder schwer zu kriegen sind. Seatwave
verkauft selber keine Tickets, sondern bietet Käufern und Verkäufern
von Karten einen sicheren und transparenten Marktplatz. Über 700.000
Tickets für nationale und internationale Live-Events sind permanent
auf Seatwave verfügbar. Dazu gehören Sportveranstaltungen, Konzerte,
Theateraufführungen und Comedy-Highlights. Seatwave wurde 2006 in
London von Joe Cohen gegründet. Den Ticketmarktplatz gibt es in
Großbritannien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien.

Originaltext: Seatwave Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69667
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69667.rss2

Pressekontakt:
lauffeuer Kommunikation, Jörn Behrens, Tel: 040 68987 68 20, E-Mail
jb@lauffeuer-kommunikation.de


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200809

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