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Gesetzliche Unfallversicherung: Hinweise zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen bei Mexikanischer Grippe

Geschrieben am 30-04-2009

Berlin (ots) - Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat für die
Mexikanische Grippe ("Schweinegrippe") die Warnphase 5 ausgerufen.
Die Risikoeinschätzung für Deutschland ändert sich Angaben des Robert
Koch-Instituts (RKI) zufolge dadurch nicht. Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen weisen vorsorglich darauf hin, dass bei
tatsächlichen oder vermuteten Infektionen mit Schweinegrippe der
Beschluss 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS
anwendbar ist. Es wird zudem empfohlen, auf die aktuellen Berichte
des RKI zu achten.

Mit Blick auf die Belange des Arbeitsschutzes werden in Beschluss
609 insbesondere für exponierte Personen im Gesundheitswesen, die
andere Personen untersuchen, behandeln, pflegen oder versorgen, die
an einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenza
erkrankt oder krankheitsverdächtig sind sowie für Beschäftigte, die
mit der Erstversorgung von Verdachtsfällen oder Erkrankten betraut
sind (z.B. Kabinenpersonal in Flugzeugen oder weiteres
Einsatzpersonal) nachfolgende Schutzmaßnahmen empfohlen:

Unterweisung hinsichtlich der Übertragungswege und der zu
beachtenden Schutzmaßnahmen, ggf. auch zur Schutzimpfung.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

- Medizinisches Personal: Tragen von medizinischen
Einmalhandschuhen und Händedesinfektion nach Ablegen der
Handschuhe
- Patienten: Tragen eines Mund-Nasenschutzes; Hinweis auf Bedecken
von Mund/Nase beim Niesen/Husten und auf Beachtung der
Händehygiene
- Tägliche Wischdesinfektion patientennaher Flächen (z.B.
Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe)
- Entsorgung von mit Sekreten oder Exkreten kontaminierten
Abfällen nach Abfallschlüssel EAK 180104.

Für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gilt folgende
Empfehlung:

- In der Schleuse bzw. im Patientenzimmer ist ein Schutzkittel
(langärmelig, mit Rückenschluss, desinfizierbar und reinigbar)
anzulegen und vor Verlassen des Zimmers dort zu belassen
- Bei Gefahr von Spritzern, die Infektionserregern enthalten
können ist eine Schutzbrille (mindestens Gestellbrille mit
Seitenschutz) zu tragen.
- Bei Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt zu Verdachtsfällen
besteht (z.B. Betreten von Patientenzimmern) sollte mindestens
eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP1 getragen werden.
- Bei Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten Hustenstößen
ausgesetzt sein können, sind mindestens FFP2-Masken zu tragen.
- Wird das Husten des Patienten provoziert (z.B. während einer
Bronchoskopie, Intubation oder beim Absaugen) sind mindestens
FFP3-Masken zu tragen.

Ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske), der NICHT den Anforderungen an
eine FFP1-Atemschutzmaske entspricht, bietet häufig KEINEN
ausreichenden Schutz vor einer Infektion. Das zeigte eine Studie des
Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2006_003.pdf ).

Der Beschluss 609 enthält weiterhin Hinweise zum richtigen
Gebrauch und zur sachgerechten Entsorgung von benutzter
Schutzausrüstung sowie Anwendungsbeispiele für Schutzmaßnahmen bei
speziellen Tätigkeiten.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei Pandemiegefahr:

Der Beschluss 609 ist auf den Seiten der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de abrufbar. Die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihn ebenfalls in ihr
Informationsangebot unter www.dguv.de , Webcode d91363 übernommen.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) stellt auf ihren Webseiten Informationen zur
Vorbereitung auf eine Pandemie für Arztpraxen und Apotheken bereit:

- Influenzapandemie - Arbeitshilfe zum Risikomanagement in
Arztpraxen:
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt
/BGW-Mitteilung/2008/4-2008/Artikel/Service/Influenzapand
emie.html
- Influenzapandemie - Arbeitshilfe zum Risikomanagement in
Apotheken:
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt
/Medientypen/Infomaterial/Empfehlungen__Influenza__Apothek
en.html

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763768
Fax: Tel.: 030-288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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