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Bürokratische Mehrbelastung von 800 Millionen Euro: IHK Bonn/Rhein-Sieg und NordWestConsult stellen Pilotmessung vor

Geschrieben am 04-07-2006

Bonn (ots) -


- Querverweis: Eine Bürokratiekostenmessung nach dem
Standdardkosten-Modell liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -


Die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
belastet die deutsche Wirtschaft jährlich mit knapp 800 Millionen
Euro. Insgesamt ergeben sich bürokratische Lasten durch die Regelung
zur Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von rund 1,03
Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotmessung nach dem
niederländischen Standardkostenmodell, die die Industrie- und
Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg und die NordWestConsult GmbH,
Bielefeld, heute in Bonn vorgestellt haben. "Wir begrüßen deshalb die
Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums, die Abrechnung der
Beiträge wieder zu vereinfachen", sagte Dr. Ernst Franceschini,
Präsident der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Demnach sollen die Arbeitgeber die
Möglichkeit erhalten, für die Zahlung der voraussichtlichen
Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des
Vormonats abstellen zu können.

Seit der Vorverlegung der Beitragsfälligkeit der
Sozialversicherungsbeiträge ab 1. Januar 2006 müssen die Unternehmen
ihre Beitragsnachweise bereits mehrere Tage vor Monatsende melden.
Insbesondere in Branchen mit schwankenden Bezügen und Bezahlung auf
Stundenlohnbasis wie Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, dem
Baugewerbe und dem verarbeitenden Gewerbe steht der endgültige Lohn
vor dem Monatsende noch gar nicht fest. Die seit Januar geltende
Regelung bedeutet deshalb in vielen Fällen, dass zunächst eine
aufwändige Schätzung der voraussichtlichen Beitragshöhe erforderlich
ist. Darüber hat es im Vorfeld der gesetzlichen Regelung im
vergangenen Jahr scharfe Auseinandersetzungen zwischen der Wirtschaft
und der alten Bundesregierung gegeben. "Um die heftig geführte
Diskussion zu versachlichen, hat sich die IHK Bonn/Rhein-Sieg
entschlossen, die aufgrund der Neuregelung entstehenden zusätzlichen
Informationskosten für die Unternehmen nach dem im Koalitionsvertrag
vereinbarten Standardkosten-Modell messen zu lassen", so Michael
Swoboda, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Mit der
Messung wurden die Bielefelder Beratungsfirma NordWestConsult und der
Niederländische Marktführer SIRA Consulting beauftragt, die bereits
erste Pilotmessungen in Deutschland nach dem Standardkosten-Modell
erfolgreich durchgeführt haben.

"Aus dem direkten Vergleich der administrativen Belastungen der
Regelung der Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge nach
altem und nach neuem Recht wird deutlich, dass das neue Verfahren für
einen überwiegenden Teil der insgesamt rund 1,9 Millionen Unternehmen
mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutliche
Mehrbelastungen verursacht, während ein Teil der Unternehmen durch
das neue Recht keine zusätzlichen administrativen Belastungen
erfährt", erläuterte Dr. Helmut Kauther, Geschäftsführer der
NordWestConsult GmbH, das Ergebnis der Bürokratiekostenmessung. Für
die rund 450.000 Unternehmen, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung
intern und damit die Meldung der Beitragsnachweise selber vornehmen,
habe die Neuregelung keinen signifikanten bürokratischen Mehraufwand.
Die rund 630.000 Unternehmen, die ausschließlich oder teilweise
variable Arbeitsentgelte zahlen, haben eine Mehrbelastung von rund
445 Millionen Euro. Für die rund 820.000 Unternehmen, die die Löhne
und Gehälter über ihren Steuerberater berechnen und erstellen lassen
sowie die Meldung der Beitragsnachweise durch Steuerberater
vornehmen, fällt eine bürokratische Mehrbelastung bei den
Steuerberatern von fast 195 Millionen Euro an. Bezieht man nach dem
niederländischen Standardkosten-Modell Gemeinkosten von 25 Prozent
mit ein, so ergeben sich insgesamt administrative Lasten durch die
Regelung zur Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von
rund 1,03 Milliarden Euro, davon eine administrative Mehrbelastung
der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten durch die neue
Regelung mit einer Gesamtsumme von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr.


Originaltext: IHK Bonn/Rhein-Sieg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62778
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62778.rss2

Pressekontakt:

Michael Pieck,
IHK Bonn/Rhein-Sieg,
Bonner Talweg 17,
53113 Bonn,
Tefon: 0228/2284-130,
Fax: 0228/2284-124,
E-Mail: pieck@bonn.ihk.de


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