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TÜV NORD informiert: 100 Jahre Verkehrsgesetz in Deutschland

Geschrieben am 24-04-2009

Hannover (ots) - "Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder
Plätzen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen
Behörde zum Verkehre zugelassen sein". Und: "Wer auf öffentlichen
Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der
Erlaubnis der zuständigen Behörde" - so lauten die Paragrafen 1 und 2
des "Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen". TÜV NORD
erinnert daran, dass das Gesetz vor genau 100 Jahren am 3. Mai 1909
in Kraft trat.

"Das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" kann als
Grundlage für unsere heutige Straßenverkehrs- und
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung angesehen werden, auch wenn
seinerzeit die Trennung in Verhaltensregeln und technische
Rahmenbedingungen nicht so deutlich vollzogen wurde. Mithin ist das
Gesetz auch Grundlage für die Arbeit des TÜV in Deutschland",
erläutert Wiebke Alken, beim TÜV NORD Leiterin der Abteilung Recht.

Mehr als 20 Jahre hatte es gedauert, bis für die von Gottlieb
Daimler und Carl Benz konstruierten Fahrzeuge, die von einem
Benzinmotor angetrieben wurden, eine einheitliche Verkehrsordnung
geschaffen und umgesetzt wurde. Der Führerschein wurde übrigens
bereits 1906 im damaligen Deutschen Reich eingeführt.

Die Ausführungsbestimmung des Gesetzes, die "Verordnung über den
Verkehr mit Kraftfahrzeugen" berücksichtigte schon alles, was das
Automobil betraf: Führerschein, Zulassung, Betriebserlaubnis,
Kfz-Steuer, das Mitführen von Anhängern, technische Überwachung und
Statistik. Selbst die Einteilung des Führerscheins in bestimmte
Klassen kam damals schon zur Geltung. Anno 1910 wurde die
"Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen"
geschaffen - der Vorläufer des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Die Vorläufer des TÜV, die damaligen
Dampfkessel-Überwachungs-Vereine schickten zu dieser Zeit
"Vereinsingenieure" über Land, die ausgestattet mit einem Manometer
am Morgen einen Dampfkessel überprüften, um dann am Nachmittag eine
der wenigen Fahrerlaubnisprüfungen vorzunehmen.

Heute nehmen allein die spezialisierten Ingenieure bei TÜV NORD
Mobilität im Jahr weit mehr als 400.000 Fahrerlaubnisprüfungen ab und
führen fast 4 Millionen Haupt- oder Abgasuntersuchungen und mehr als
400.000 Abnahmen technischer Änderungen an Fahrzeugen durch.

Über die TÜV NORD Gruppe

"Wir machen die Welt sicherer": Die TÜV NORD Gruppe (
www.tuev-nord.de ) ist mit über 8.000 Mitarbeitern, davon mehr als
6.300 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der
größten technischen Dienstleister in Deutschland und im Norden die
Nummer eins. Darüber hinaus ist sie in über 70 Staaten Europas,
Asiens und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die
Gruppe der technischen Kompetenz und einem breiten Beratungs-,
Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität,
Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Personal und
Bildung.

Über TÜV NORD Mobilität

Mobilität sicher genießen - dafür steht TÜV NORD Mobilität. Zum
Dienstleistungsangebot gehören Fahrzeug- und Führerscheinprüfungen,
Fahrzeugbegutachtungen, ebenso aber auch die entwicklungsbegleitende
Beratung für die Automobil- und Zulieferindustrie oder Consulting-
und Vermarktungsdienstleistungen für unterschiedliche Kundengruppen.
Außerdem begutachten Ärzte und Psychologen im
Medizinisch-Psychologischen Institut des Unternehmens Menschen, die
ihren Führerschein verloren haben, um sie so wieder in den
Straßenverkehr zu integrieren.

Originaltext: TÜV Nord Gruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/38751
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_38751.rss2

Pressekontakt:
Rainer Camen, Tel. 0201 825 2331,
rcamen@tuev-nord.de


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