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BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgehoben / Kein grundsätzliches Verbot für Online-Videorekorder durch Bundesgerichtshof

Geschrieben am 24-04-2009

Hamburg (ots) - Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders
unter www.save.tv, weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH)
das Urteil des OLG Dresden gegen Save.TV Ltd. aufgehoben und an das
Oberlandesgericht zurückverwiesen hat. Unter bestimmten
Voraussetzungen bleiben Internet-Videorekorder nach dem BGH-Urteil
erlaubt. Save.TV Ltd. kann und wird seinen Onlinevideorekorder
Save.TV unverändert weiter betreiben. Die Revision gegen das von RTL
angestrengte Urteil des OLG Dresden hatte somit Erfolg.

Nach Ansicht von save.tv hat der BGH zwar festgestellt, dass durch
Online-Videorekorder Urheberrechte verletzt werden können,
gleichzeitig aber in Aussicht gestellt, unter welchen Umständen
Online-Videoreokorder zulässig sind. Erstens muss der
Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sein, so dass der
Kunde als Hersteller der Aufzeichnung gelten muss. Zweitens sind
Sende- und Urheberrecht nicht verletzt, wenn die Aufzeichnungen nicht
an mehrere Kunden, sondern nur an den Hersteller der Kopie
weitergegeben werden. Beide Bedingungen erfüllt der von save.tv
angebotene Onlinevideorekorder nach Ansicht des Unternehmens.

BGH-Richter bestätigt

Nachdem die offizielle Pressemeldung des BGH vom 22.04.2008 zu
unterschiedlichen Interpretationen geführt hatte, zitiert die
Frankfurter Allgemeine Zeitung den BGH-Richter Thomas Koch auf
Anfrage damit, dass eine zulässige Variante verbleibe. Dazu müsse
eine Sendung automatisch gespeichert werden und ausschließlich an
einen Empfänger weitergeleitet werden. Inwieweit dies im Einzelfall
zutrifft, muss nun das OLG Dresden klären, an das der Fall
zurückverwiesen wurde.

"Save.TV ist in genau dieser Weise ausgestaltet und erfüllt beide
Voraussetzungen. Aufnahmen werden jeweils individuell durch den
Kunden nach deren Programmierung angelegt, automatisch gespeichert
und ausschließlich an diesen weitergeleitet. Dies wurde auch in den
Vorinstanzen ausführlich dargestellt und war tatbestandliche
Grundlage des nun aufgehobenen Urteils des OLG Dresden. Insofern
entspricht Save.TV den Vorgaben des BGH und wird daher auch in
Zukunft seinen Dienst anbieten. Für die Kunden von Save.TV bedeutet
dies, dass Sie auch in Zukunft auf Save.TV zählen können", so Thomas
Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd.

Der Fernsehsender RTL hatte zuvor wegen möglicher
Urheberrechtsverstößen eine Unterlassungsklage gegen Save.TV
angestrengt. Das Verfahren (Az. I ZR 175/07) ist ein separates
Verfahren, das auf Grund der inhaltlichen Nähe im Zusammenhang mit
den Verfahren gegen andere Anbieter von Online-Videorekordern
entschieden wurde.

Der mehrfache Testsieger Save.TV ist ein internetbasierter
Videorekorder. Über einen Webbrowser oder ein HTML-fähiges
Mobiltelefon können TV-Programme ausgewählt und die Aufnahme
programmiert werden. Entscheidet sich ein Save.TV-Nutzer für eine
bestimmte Sendung, wird diese in digitalisierter Fassung auf einem
ausschließlich diesem Kunden individuell zugewiesenen Speicherplatz
auf einem Server gespeichert. Von dort kann nur dieser Anwender die
von ihm aufgezeichnete Sendung zu einem Zeitpunkt seiner Wahl
abrufen.

Über Save.TV Ltd.

Der Online-Videorekorder Save.TV der Hamburger Save.TV Limited
bietet neben den Funktionen eines herkömmlichen Videorekorders
zahlreiche zusätzliche Features, die das komfortable Aufzeichnen von
TV-Sendungen ermöglichen. Die Programmierung erfolgt einfach via
Internet oder HTML-fähigem Mobiltelefon. Abonennten haben Zugriff auf
weiterführende Dienste wie einen Serienassistenten, ein individuelles
50h-Videoarchiv und einen Download-Manager mit Medienbibliothek. Der
redaktionell geführte Electronic Program Guide (EPG) führt darüber
hinaus mit detaillierten Programminformationen durch das Menü.
Weitere Informationen unter www.save.tv

Originaltext: Save.TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75246
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75246.rss2

Pressekontakt:
Unternehmen:
Save.TV Limited, Hamburg Fleethof, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Tel: 0700 - 72838800, Fax: 0700 - 728388003, E-Mail:
redaktion@save.tv

Pressekontakt:
Michael Baumann, Tel. 0821-3430016, Fax: 0821-3430077,
Email: m.baumann@konzept-pr.de
KONZEPT PR GmbH, Karolinenstraße 21, 86150 Augsburg


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