Das ambulante Krankenhaus: Schwerstkranke können zuhause von Intensivpflegediensten versorgt werden
Geschrieben am 23-04-2009 |   
 
    Berlin (ots) - bpa legt Anforderungsprofil für ambulante  Leistungserbringer vor
     Auch Menschen mit schwersten Erkrankungen können heute, als  Alternative zum Langzeitaufenthalt in der Spezialklinik oder auf der  Intensivstation, im eigenen Zuhause durch ambulante Pflegedienste  versorgt werden. Voraussetzung ist neben der engen Kooperation mit  dem Arzt, dass die Pflegedienste, insbesondere in der Intensiv- und  Beatmungspflege, ein hohes Maß an Professionalität sowie an  struktureller und organisatorischer Qualität erbringen. Doch: Wie  können diese hohen Anforderungen seitens der Pflegedienste erfüllt  und gleichzeitig verbindliche Standards für eine leistungsgerechte  Finanzierung durch die Krankenkassen gesetzt werden? Wie kann man  betroffenen Patienten und deren Angehörigen eine höchstmögliche  Lebensqualität bieten und zugleich dem Gesundheitssystem, durch  Krankenhausvermeidung, hohe Kosten ersparen?
     Erstmals Antworten auf diese Fragen, fachlich fundiert und  praxiserprobt, gibt der Arbeitskreis häusliche Intensivpflege des  Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Die  Experten, Inhaber von Intensivpflegediensten und somit Praktiker,  haben ein entsprechendes Anforderungsprofil, nicht nur für  Ver-bandsmitglieder, erarbeitet. Der bpa vertritt rund 75 % aller  Intensivpflegedienste in Deutschland, die einen Großteil der  betroffenen Patienten bundesweit betreuen. Wenngleich ihre speziellen Einsatzbereiche eine große Herausforderung für sie darstellen, wird  am Beispiel der Heimbeatmung, der Wund- und Stomaversorgung, der  künstlichen Ernährung sowie der Pflege und Begleitung von sterbenden  Menschen und deren Angehörigen deutlich: Medizinisch und pflegerisch  anspruchsvolle Aufgaben können sehr wohl auch außerhalb von  Krankenhäusern in der vertrauten Häuslichkeit geleistet werden.
     bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Bisher fehlte ein hierfür  benötigter, auf pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender und aus der Praxis heraus entwickelter einheitlicher Standard für die  häusliche Intensivpflege. Unser Ziel ist es, einheitliche  Qualitätsanforderungen an ambulante Intensivpflegedienste zu  definieren und diese in den Versorgungsverträgen mit den  Krankenkassen verbindlich zu verankern. Verhindert werden soll damit  auch das Preisdumping einiger Kassen zu Lasten der erforderlichen  hoch-wertigen Versorgung ihrer Versicherten. Fest steht: Die  häusliche Intensivpflege ist dazu in der Lage, schwerstkranken  Menschen langwierige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und diese in  ihrer vertrauten Umgebung, zusammen mit den behandelnden Ärzten, zu  versorgen. Das ambulante Krankenhaus ist möglich, erfordert  allerdings Qualitätsstandards, Vernetzung und leistungsgerechte  Verträge."
     Intensivpflegedienste müssen auf die an sie gestellten, hohen  Anforderungen im häuslichen Umfeld kompetent vorbereitet und hierbei  begleitet werden. Hierdurch, sowie durch die hohe Verantwortung  aufgrund der ärztlich delegierten Leistungen, unterscheidet sich das  Profil einer Intensivpflegekraft deutlich von den Anforderungen an  die Fachkraft in der Akutklinik. Vor diesem Hintergrund haben die  Experten des bpa u. a. ein spezielles Einarbeitungskonzept, ein  Überleitungskonzept sowie ein schlüssiges Dokumentationssystem - als  Kernpunkte der zu erbringenden Strukturqualität - definiert. Daneben  wurde ein Leitfaden zur ärztlich begleiteten Entwöhnung des Patienten von der Abhängigkeit der Beatmung entwickelt, welcher diesem ein  fortschreitend selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden  ermöglichen soll.
  Originaltext:         bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
  Pressekontakt: Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
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