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Das ambulante Krankenhaus: Schwerstkranke können zuhause von Intensivpflegediensten versorgt werden

Geschrieben am 23-04-2009

Berlin (ots) - bpa legt Anforderungsprofil für ambulante
Leistungserbringer vor

Auch Menschen mit schwersten Erkrankungen können heute, als
Alternative zum Langzeitaufenthalt in der Spezialklinik oder auf der
Intensivstation, im eigenen Zuhause durch ambulante Pflegedienste
versorgt werden. Voraussetzung ist neben der engen Kooperation mit
dem Arzt, dass die Pflegedienste, insbesondere in der Intensiv- und
Beatmungspflege, ein hohes Maß an Professionalität sowie an
struktureller und organisatorischer Qualität erbringen. Doch: Wie
können diese hohen Anforderungen seitens der Pflegedienste erfüllt
und gleichzeitig verbindliche Standards für eine leistungsgerechte
Finanzierung durch die Krankenkassen gesetzt werden? Wie kann man
betroffenen Patienten und deren Angehörigen eine höchstmögliche
Lebensqualität bieten und zugleich dem Gesundheitssystem, durch
Krankenhausvermeidung, hohe Kosten ersparen?

Erstmals Antworten auf diese Fragen, fachlich fundiert und
praxiserprobt, gibt der Arbeitskreis häusliche Intensivpflege des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Die
Experten, Inhaber von Intensivpflegediensten und somit Praktiker,
haben ein entsprechendes Anforderungsprofil, nicht nur für
Ver-bandsmitglieder, erarbeitet. Der bpa vertritt rund 75 % aller
Intensivpflegedienste in Deutschland, die einen Großteil der
betroffenen Patienten bundesweit betreuen. Wenngleich ihre speziellen
Einsatzbereiche eine große Herausforderung für sie darstellen, wird
am Beispiel der Heimbeatmung, der Wund- und Stomaversorgung, der
künstlichen Ernährung sowie der Pflege und Begleitung von sterbenden
Menschen und deren Angehörigen deutlich: Medizinisch und pflegerisch
anspruchsvolle Aufgaben können sehr wohl auch außerhalb von
Krankenhäusern in der vertrauten Häuslichkeit geleistet werden.

bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Bisher fehlte ein hierfür
benötigter, auf pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender und
aus der Praxis heraus entwickelter einheitlicher Standard für die
häusliche Intensivpflege. Unser Ziel ist es, einheitliche
Qualitätsanforderungen an ambulante Intensivpflegedienste zu
definieren und diese in den Versorgungsverträgen mit den
Krankenkassen verbindlich zu verankern. Verhindert werden soll damit
auch das Preisdumping einiger Kassen zu Lasten der erforderlichen
hoch-wertigen Versorgung ihrer Versicherten. Fest steht: Die
häusliche Intensivpflege ist dazu in der Lage, schwerstkranken
Menschen langwierige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und diese in
ihrer vertrauten Umgebung, zusammen mit den behandelnden Ärzten, zu
versorgen. Das ambulante Krankenhaus ist möglich, erfordert
allerdings Qualitätsstandards, Vernetzung und leistungsgerechte
Verträge."

Intensivpflegedienste müssen auf die an sie gestellten, hohen
Anforderungen im häuslichen Umfeld kompetent vorbereitet und hierbei
begleitet werden. Hierdurch, sowie durch die hohe Verantwortung
aufgrund der ärztlich delegierten Leistungen, unterscheidet sich das
Profil einer Intensivpflegekraft deutlich von den Anforderungen an
die Fachkraft in der Akutklinik. Vor diesem Hintergrund haben die
Experten des bpa u. a. ein spezielles Einarbeitungskonzept, ein
Überleitungskonzept sowie ein schlüssiges Dokumentationssystem - als
Kernpunkte der zu erbringenden Strukturqualität - definiert. Daneben
wurde ein Leitfaden zur ärztlich begleiteten Entwöhnung des Patienten
von der Abhängigkeit der Beatmung entwickelt, welcher diesem ein
fortschreitend selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden
ermöglichen soll.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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