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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Das Alterseinkünftegesetz und seine Tücken

Geschrieben am 23-04-2009

München (ots) - Seit dem Jahr 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz:
Berufstätige werden steuerlich entlastet, indem sie in Versicherungen
und Vorsorge investiertes Geld in steigendem Maße absetzen können. Im
Gegenzug müssen Rentner wie auch Pensionäre ihre Alterseinkünfte
versteuern und Geld an den Fiskus abführen. Welches Vorsorgeprodukt
wie gefördert bzw. besteuert wird, hängt davon ab, welcher Kategorie
es der Gesetzgeber zurechnet. Bei der Altersvorsorge sollte deswegen
auch immer der Aspekt "Steuern" bedacht werden. Das Swiss Life Thema
des Monats April "Alterseinkünfte und Steuern" beleuchtet unter
www.swisslife.de/vorsorge die finanziellen Auswirkungen der
Rechtslage aus Sicht der Arbeitnehmer. Im Mai folgt der zweite Teil:
Alterseinkünfte und Steuern - Was Rentner wissen sollten.

"Mit der Entscheidung für eine Art der Altersvorsorge beeinflusst
ein Arbeitnehmer bereits, welchen Anteil seiner
Versicherungsleistungen er als Rentner später versteuern muss. Denn
ob Riester-Rente oder private Rentenversicherung, betriebliche
Altersversorgung oder Kapitallebensversicherung - für verschiedene
Versicherungstypen gelten unterschiedliche Steuerregeln", erklärt Jan
Bade, Vertriebsmanager bei Swiss Life in Deutschland. "Aus diesem
Grund sollte man sich gründlich beraten lassen, bevor man sich für
eine bestimmte Vorsorgeform entscheidet. Allerdings gilt es zu
bedenken: Steuerersparnis ist nicht alles, was eine verlässliche
Altersvorsorge ausmacht."

Für wen welche Vorsorge am besten geeignet ist, hängt von den
individuellen Anforderungen und Plänen ab. Beispielsweise ist die
Riester-Rente zwar für kinderreiche Familien grundsätzlich attraktiv.
Wer jedoch vom Ruhestand im sonnigen Süden träumt, fährt damit
schlecht: Auswanderer müssen nämlich die gesamte Förderung
zurückzahlen. Welche Vorsorgelösung wie gefördert bzw. besteuert wird
und was es zu beachten gilt, wird im 1. Teil des Themas
"Alterseinkünfte und Steuern" unter www.swisslife.de/vorsorge
erklärt. Im Mai folgt Teil 2 mit weiteren Empfehlungen und Regelungen
zu Alterseinkünften.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/ 38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/ 452278-14, swisslife@fortispr.de


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