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ots.Audio: Krankenversicherung für Rentner - worauf man achten sollte

Geschrieben am 23-04-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Als Rentner ist man in der Regel gesetzlich krankenversichert in
der Krankenversicherung der Rentner. Wer hier pflichtversichert ist,
hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Rentenversicherungsträger die
Hälfte der Beiträge zahlt. Doch um als Pflichtversicherter
aufgenommen zu werden, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zum
einen muss man eine gesetzliche Rente erhalten oder sie beantragt
haben. Und man muss so genannte Vorversicherungszeiten erfüllen.
Näheres weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 41 sec.
"Grundsätzlich gilt: Mit Rentenbeginn beteiligt sich die gesetzliche
Rentenversiche-rung auch an den Aufwendungen zur Krankenversicherung
der Rentner. Das kann zunächst eine Pflichtmitgliedschaft sein. Diese
ist allerdings u. a. an eine Vorversicherungszeit geknüpft.
Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner kann
nur werden, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90
Prozent in der Krankenversicherung pflichtversichert war. Anders
ausgedrückt, müssen Sie bei einem 40-jährigen Arbeitsleben in den
letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre Pflichtmitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein."

Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und entscheidet über
die Versicherungspflicht:

O-Ton 18 sec.
"Allein die Krankenkasse entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine
Pflichtmit-gliedschaft gegeben sind. Die Rentenversicherung ist an
die Entscheidung der Kran-kenkasse gebunden. Die Prüfung wird bei der
Rentenantragstellung mit der "Anmel-dung zur Krankenversicherung der
Rentner" eingeleitet."

Wenn die Pflichtmitgliedschaft nicht möglich ist, kann man sich
ggf. freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat
versichern. Für Rentner, die pflichtversichert sind, werden die
Beiträge automatisch abgebucht:

O-Ton 47 sec.
"Für pflichtversicherte Rentner ermittelt der
Rentenversicherungsträger die zu zahlenden Beiträge, behält sie von
der Rente ein und überweist den Gesamtbeitrag direkt in den
Gesundheitsfonds. Mehr ist nicht zu beachten.
Freiwillig und privat Krankenversicherte müssen ihre Beiträge
hingegen selbst an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen
zahlen. In diesen Fällen zahlt der Rentenversicherungsträger einen
Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Damit dieser zeitgleich mit
der Rente beginnen kann, sollte der Antrag auf Beitragszuschuss
zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden. Der Beitragszuschuss
entspricht in der Höhe dem Betrag, der auch einem Pflichtversicherten
zusteht."

Wissen sollte man noch, dass nicht nur die Rente beitragspflichtig
ist.

O-Ton 26 sec.
"Die Krankenkassen erheben Beiträge auch auf weitere Einkünfte, wie
z. B. Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Hinterbliebenenrente.
Insgesamt aber nur bis zum einem Höchstbeitrag von 569,62 Euro, was
der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von derzeit
3.675,- Euro monatlich entspricht."

Hilfen bei Fragen zur Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie
bei ihrer Krankenkasse aber auch die Mitarbeiter der Deutschen
Rentenversicherung geben kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und
Beratungsstellen Hilfestellungen. Alle Adressen findet man auf der
Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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