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BGH-Entscheidung: "Internetbasierte" Videorekorder für den privaten Gebrauch zulässig / RTL muss Bohlen-Werbepartner Save.TV gewähren lassen

Geschrieben am 22-04-2009

Karlsruhe / Hamburg (ots) - Save.TV Ltd., Anbieter des
Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen
Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der
Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an
das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen
Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten
Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über
einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen
aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der
Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch
den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch
vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum
Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern "der
Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge,
dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen
sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung
zum privaten Gebrauch vor."

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das
Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, wenn er "die mit den Satelliten-Antennen empfangenen
Sendungen [...] an die "Persönlichen Videorecorder" mehrerer Kunden
weiterleite". Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten
Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der
Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu
handeln.

"Unser Angebot ist eine technische Weiterentwicklung des
herkömmlichen Rekorders, und kein kategorialer Eingriff in
bestehendes Recht. Das Urteil ist deshalb wegweisend, denn es
garantiert die persönliche Freiheit zu entscheiden, wann, wo und mit
welcher Technik TV-Sendungen aufzeichnet werden dürfen", sagt Thomas
Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd. "Save.TV-Nutzer dürfen sich
mit uns über das heutige Urteil freuen und unseren
Online-Videorekorder mit bester Qualität und hohem Bedienkomfort
weiterhin nutzen, auch wenn private Fernsehsender wie RTL eine
Konkurrenz zu eigenen Online-Angeboten befürchten."

Der mehrfache Testsieger Save.TV ist ein internetbasierter
Videorekorder. Über einen Webbrowser oder ein HTML-fähiges
Mobiltelefon können TV-Programme ausgewählt und die Aufnahme
programmiert werden. Entscheidet sich ein Save.TV-Nutzer für eine
bestimmte Sendung, wird diese in digitalisierter Fassung auf einem
ausschließlich diesem Kunden individuell zugewiesenen Speicherplatz
auf einem Server gespeichert. Von dort kann nur dieser Anwender die
von ihm aufgezeichnete Sendung zu einem Zeitpunkt seiner Wahl
abrufen.

Über Save.TV Ltd.

Der Online-Videorekorder Save.TV der Hamburger Save.TV Limited
bietet neben den Funktionen eines herkömmlichen Videorekorders
zahlreiche zusätzliche Features, die das komfortable Aufzeichnen von
TV-Sendungen ermöglichen. Die Programmierung erfolgt einfach via
Internet oder HTML-fähigem Mobiltelefon. Abonennten haben Zugriff auf
weiterführende Dienste wie einen Serienassistenten, ein individuelles
50h-Videoarchiv und einen Download-Manager mit Medienbibliothek. Der
redaktionell geführte Electronic Program Guide (EPG) führt darüber
hinaus mit detaillierten Programminformationen durch das Menü.
Weitere Informationen unter www.save.tv

Unternehmen:

Save.TV Limited, Hamburg Fleethof, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Tel: 0700 - 72838800, Fax: 0700 - 728388003,
E-Mail: redaktion@save.tv

Originaltext: Save.TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75246
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75246.rss2

Pressekontakt:
Michael Baumann, Tel. 0821-3430016, Fax: 0821-3430077,
Email: m.baumann@konzept-pr.de
KONZEPT PR GmbH, Karolinenstraße 21, 86150 Augsburg


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